Wählen Sie den gewünschten Reiter aus der aufklappbaren Liste aus, um den jeweiligen Inhalt angezeigt zu bekommen.
An dieser Stelle wird im Januar 2025 die Stellenausschreibung (die Bewerbungsfrist für die Einstellung im Oktober 2024 war am 29. Februar 2024) sofort nach Erscheinen eingestellt. Üblicherweise findet eine Stellenausschreibung für die Ausbildung als Referendarinnen und Referendare (w/m/d) für den höheren landwirtschaftlichen Dienst in Baden Württemberg, in der Regel im Januar eines jeden Jahres, statt. Informieren Sie sich bitte darüber durch einen regelmäßigen Besuch dieser Internetseite.
Voraussetzungen sind im Bereich Landwirtschaft
- Masterstudium Agrarwissenschaften mit Abschluss Master of Science (M.Sc.) oder
- Diplom-Studium (Universität) in Agrarwissenschaften oder
- Abschluss in inhaltlich gleichgestellten Studienfächern (PDF Datei)
und in den Bereichen Gartenbau, Weinbau oder Haushalt und Ernährung
- Masterstudium in einem der Studienfächer Gartenbau, Weinbau oder Ökotrophologie mit Abschluss Master of Science (M.Sc.) oder
- Diplom-Studium (Universität) in Gartenbau, Weinbau oder Ökotrophologie
- Abschluss in inhaltlich gleichgestellten Studienfächern.
Referendariat in Teilzeit
Auf Antrag kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen der Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit im Umfang von 80 Prozent der
regelmäßigen Arbeitszeit abgeleistet werden.
Merkblatt
(PDF-Datei)
Das Referendariat ist Voraussetzung für eine Einstellung als Beamtin/er des höheren Dienstes in der Landwirtschaftsverwaltung des Landes Baden-Württemberg.
Die mit dem Referendariat erworbenen Qualifikationen sind darüber hinaus auch für Tätigkeiten in anderen Bundesländern, bei der Bundesverwaltung oder der EU förderlich. Ebenso werden sie von vielen Arbeitgebern der Wirtschaft und der Verbände geschätzt.
Von den Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes in der Landwirtschaftsverwaltung werden umfassende fachliche, methodische und soziale Kompetenzen zur Erfüllung der vielfältigen Aufgabenstellungen gefordert.
Diese sind vor allem:
- Aus- und Fortbildung landwirtschaftlicher Unternehmerinnen und Unternehmer
- Information und Beratung
- Entwicklung von Konzeptionen
- Durchführung und Überwachung von Verwaltungsverfahren
- Mitarbeiterführung
Deshalb werden in der Ausbildung neben der Vertiefung und Erweiterung der fachlichen Kompetenz im Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaus, des Weinbaus und der Ökotrophologie bzw. der Haushalts- und Ernährungswissenschaften fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten zur rechtlich einwandfreien Abwicklung von Verwaltungsverfahren, zum Unterrichten an Fachschulen und in der Erwachsenenbildung vermittelt. Darüber hinaus werden aber auch vielfältige Schlüsselqualifikationen in verschiedenen Bereichen wie
-
Kommunikation
-
Teamarbeit
-
Moderation
-
Gesprächsführung
-
Präsentation
-
Beratungsmethodik
-
Selbstmanagement
-
Arbeitsorganisation
entwickelt.
Ziel der Ausbildung ist es, Hochschulabsolventinnen und –absolventen der Agrarwissenschaften, der Gartenbauwissenschaften, des Weinbaus und der Ökotrophologie bzw. der Haushalts- und Ernährungswissenschaften auf die spätere Tätigkeit in der Landwirtschaftsverwaltung, das heißt i.d.R. zunächst an einer Unteren Landwirtschaftsbehörde (Landratsamt) bzw. einer landwirtschaftlichen Landesanstalt , einem Regierungspräsidium oder dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg (MLR ) vorzubereiten.
Dementsprechend hat die Ausbildung drei inhaltliche Schwerpunkte:
-
Verwaltung
-
Bildung
-
Beratung
Das Verständnis für die politischen, wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge und für die Belange der Verwaltung wird in der Ausbildung besonders gefördert.
Die fachliche Schwerpunktbildung ist aus einem der folgenden Fachgebiete zu wählen:
Die Einstellungsvoraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst sind in einer Checkliste (PDF Datei) sowie in einem Merkblatt (PDF Datei) detailliert aufgeführt. Sie umfassen im wesentlichen folgende Bedingungen:
Studienabschluss für den Ausbildungsschwerpunkt A - Landwirtschaft
- Masterstudium Agrarwissenschaften mit Abschluss Master of Science (M.Sc.) oder Diplom-Studium (Universität) in Agrarwissenschaften oder Abschluss in inhaltlich vergleichbaren Studiengängen (s. Anlage 1)
- Aufgrund der Ausbildungsziele des Referendariats ist bei Masterstudiengängen zusätzlich der Nachweis von
je 10 credits erforderlich in den Modulen
- Grundlagen Tierwissenschaften
- Grundlagen Pflanzenwissenschaften
- Grundlagen Ökonomik / BWL - Unabhängig vom Studiengang ist zusätzlich erforderlich:
- Nachweis eines Berufsabschlusses in einem landwirtschaftlichen Beruf oder
- Nachweis der praktischen Ausbildung von i.d.R. 6 Monaten, davon mindestens 6 Monate in einem landwirtschaftlichen Betrieb (bzw. vergleichbaren Einrichtungen)
Studienabschluss für den Ausbildungsschwerpunkt B - Weitere
- Masterstudium in den Fachstudiengängen Gartenbau / Weinbau/ Ökotrophologie mit Abschluss
Master of Science (M.Sc.)
oder Diplom-Studium (Universität) in einem Fachstudiengang Gartenbau / Weinbau / Ökotrophologie oder Abschluss in inhaltlich gleichgestellten Studienfächern (s. Anlage 1) - Aufgrund der Ausbildungsziele des Referendariats ist bei Masterstudiengängen zusätzlich der Nachweis von
10 credits erforderlich in den Modulen:
- Grundlagen gärtnerischer Produktion (Gartenbau)
- und Grundlagen Ökonomie (Gartenbau und Weinbau) bzw.
- Grundlagen Haushaltsökonomie (Ökotrophologie) -
Unabhängig vom Studiengang ist zusätzlich erforderlich:
- Nachweis eines Berufsabschlusses als Gärtner/in, Winzer/in oder Hauswirtschafter/in oder
- Nachweis der praktischen Ausbildung im Gartenbau/Weinbau von 6 Monaten in einem landwirtschaftlichen/ gartenbaulichen/ weinbaulichen Betrieb)- Nachweis der praktischen Ausbildung in der Hauswirtschaft von 6 Monaten (davon mind. 3 Monate in einem landwirtschaftlichen Betrieb)
Voraussetzungen für die Einstellung in das Referendariat in Teilzeit
Diese Möglichkeit besteht, wenn angehende Referendarinnen und Referendare
- ein Kind unter 18 Jahren oder
- eine nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftige Angehörige oder einen pflegebedürftigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen.
- Darüber hinaus sollen schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit erhalten, einen Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.
- Der Antrag ist gleichzeitig mit den geforderten Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Weitere Informationen finden Sie in der Checkliste (PDF Datei) sowie in einem Merkblatt (PDF Datei).
Weitere persönliche Voraussetzungen:
- Hinweis zur Altersgrenze bei Einstellungen in das Beamtenverhältnis im Anschluss an die Laufbahnausbildung:
Eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe ist nach § 48 Landeshaushaltsordnung vor Vollendung des 42. Lebensjahres möglich. Sofern Betreuungs- oder Pflegezeiten für Kinder unter 18 Jahren oder für nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftige sonstige Angehörige geleistet wurden, erhöht sich die Altersgrenze für jeden Betreuungs- oder Pflegefall um 2 Jahre. Die Altersgrenze erhöht sich außerdem um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienst oder Zivildienst. Darüber hinaus kann eine Einstellung bei Überschreitung der Höchstaltersgrenze dann erfolgen, wenn ein eindeutiger Mangel an geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerben besteht und die Übernahme bzw. Nichtübernahme unter Berücksichtigung der Versorgungslasten einen wesentlichen Vorteil bzw. Nachteil für das Land bedeuten würde. - Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Gesundheitliche Eignung
Hinweis:
Bewerberinnen und Bewerber, die eine entsprechende Prüfung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegt haben, können bei Vorliegen besonderer Gründe vom Ministerium zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden.
Die Ausbildung beginnt jeweils am 01. Oktober, dauert 19 Monate und schließt mit der Laufbahnprüfung ab, in der die Befähigung für die Laufbahn des höheren landwirtschaftlichen Dienstes nachzuweisen ist.
Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit erstreckt sich über 24 Monate und beginnt am 1. Juli eines Jahres. Hierbei wird der berufspraktische Teil an den unteren Landwirtschaftsbehörden in Teilzeit zu 73 Prozent und die Lehrgänge an der LEL in Vollzeit abgeleistet.
Das Verfahren über die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerbern wird im Zeitraum April/Mai durchgeführt. Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen und ausgefüllter Checkliste (PDF Datei) sowie die Erklärung zur Bewerbung (Anlage 2) sowie ggf. ein Antrag (PDF-Datei) auf Teilzeit müssen bis zum 28. Februar des Jahres beim Bewerberportal des MLR. Den Link entnehmen Sie der aktuellen Ausschreibung.
Der Eingang der Bewerbung wird bestätigt. Schwerbehinderte Menschen werden, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, bei entsprechender Eignung nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens vorrangig berücksichtigt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt bei einer Unteren Landwirtschaftsbehörde (Landratsamt) mit einer Fachschule für Landwirtschaft. Hier absolvieren die Referendare/Referendarinnen verschiedene Ausbildungsstationen, arbeiten in den Fachreferaten mit und führen zunächst angeleitete, später eigenverantwortliche Unterrichtsveranstaltungen durch. Der Einsatz in der Beratungs- und Bildungsarbeit orientiert sich am gewählten Fachgebiet. Die Referendare werden an den Ämtern für Landwirtschaft bzw. an den Fachschulen für Landwirtschaft von Mentoren begleitet und unterstützt.
Die Ausbildung an Amt und Fachschule wird ergänzt durch Ausbildungsaufenthalte an Regierungspräsidien und zentrale Ausbildungslehrgänge an der Landesanstalt für Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL) in Schwäbisch Gmünd. In diesen Lehrgängen werden die theoretischen und methodischen Grundlagen vermittelt bzw. ergänzt.
Weitere zur Ausbildung geeignete Dienststellen können einbezogen werden.
Der Ablauf der Ausbildung wird in einem individuellen Ausbildungsplan für jede Referendarin und jeden Referendar von der Ausbildungsleitung des zuständigen Regierungspräsidiums festgelegt.
Die Ausbildung schließt mit einer Laufbahnprüfung ab. Hier weisen die Referendarinnen und Referendare nach, dass sie/er die Befähigung für die Laufbahn des höheren landwirtschaftlichen Dienstes besitzt.
Die Prüfung gliedert sich in:
- Pädagogische Prüfung
- Praktische Prüfung in Verwaltung und Beratung
- Mündliche Prüfung
- Schriftliche Prüfung
Die pädagogische Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Die schriftliche pädagogische Prüfung dauert drei Stunden.
- Die praktische pädagogische Prüfung umfasst zwei Lehrproben zu je einer Unterrichtsstunde.
Für die schriftliche Prüfung sind Aufsichtsarbeiten anzufertigen in:
- Fachgebiet 1: Allgemeine Landwirtschaft
- Fachgebiet 2: Verwaltung und Recht
Als mündliche und praktische Prüfungen sind abzulegen:
- Praktische Prüfung in Beratung
- Praktische Prüfung in Verwaltung
- Mündliche Prüfung im Gebiet Allgemeine Landwirtschaft und im Gebiet Verwaltung und Recht
Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung erwirbt der Prüfling das Recht, die Bezeichnung „Landwirtschaftsassessorin" oder „Landwirtschaftsassessor " zu führen.
Die Referendarinnen und Referendare sind während des Vorbereitungsdienstes Beamte auf Widerruf und erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge. Der Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit monatlich rund 1.612,62 €.
Verheiratete, deren Ehegatte n i c h t im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und keinen vergleichbaren Zuschlag gewährt bekommt, erhalten ggf. einen Familienzuschlag von derzeit monatlich rund 158,80 €. Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags beträgt für das erste und zweite Kind je 138,84 €, das dritte und jedes weitere Kind je 750,44 €.
Näheres zur Besoldung und zum Familienzuschlag ist zu finden beim Landesamt für Besoldung und Besoldung
Baden-Württemberg.
Nach Abschluss der Prüfung (einmalige Wiederholungsmöglichkeit) und der Bekanntgabe des Ergebnisses endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf, jedoch nicht vor Ablauf der vorgeschriebenen Dauer des Vorbereitungsdienstes.
Die Referendarin/der Referendar ist als Beamtin/Beamter auf Widerruf nicht sozialversicherungspflichtig. Sie/er hat während des Beamtenverhältnisses einen Anspruch auf Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, die das nicht durch die Beihilfe gedeckte Kostenrisiko abdeckt, wird erforderlich.
Merkblatt Krankenversicherung (pdf-Dokument)