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  8. Rechtsgrundlagen

INFORMATIONEN ÜBER DAS LANDWIRTSCHAFTSREFERENDARIAT

Rechtsgrundlagen

Die Referendarausbildung ist in der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Einrichtung der Laufbahn und die Ausbildung und Prüfung für den höheren landwirtschaftlichen Dienst vom 5. Dezember 2014 (Gesetzblatt BW S. 786) (PDF-Datei) geregelt.

Baden-Württemberg Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) öffnet Startseite MLR im neuen Fenster/Tab
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