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INFORMATIONEN ÜBER DAS LANDWIRTSCHAFTSREFERENDARIAT
Rechtsgrundlagen
Die Referendarausbildung ist in der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Einrichtung der Laufbahn und die Ausbildung und Prüfung für den höheren landwirtschaftlichen Dienst vom 5. Dezember 2014 (Gesetzblatt BW S. 786) (PDF-Datei) geregelt.
Zusätzlich Änderung APrOLWhD Referendariat in Teilzeit - MLR Stuttgart gültig ab 14.12.2020 (PDF Datei)