MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUMBADEN-WÜRTTEMBERG
Düngung von Ertragsreben
Bei der Düngung nach guter fachlicher Praxis ist die Nährstoffversorgung der Reben am Bedarf der Pflanzen und der Nährstoffverfügbarkeit im Boden auszurichten. Zielsetzungen sind dabei die optimale Trauben- und Weinqualität, gesunde und langlebige Rebenbestände, eine ausgewogene Nährstoffversorgung des Weinbergs sowie die Schonung der Umwelt.
1. Nährstoffabfuhr und Nährstoffbedarf
2. Düngung von Phosphat, Kalium, Magnesium, Kalk und
Bor
3. Stickstoffdüngung
3.1 Schätzverfahren zur Ermittlung des
Stickstoff-Düngebedarfs
3.2 Nmin-Methode oder EUF-Methode zur Ermittlung des
pflanzenverfügbaren Stickstoffs
3.3 Übernahme der Untersuchungsergebnisse vergleichbarer
Standorte
3.4 Zeitpunkt der Stickstoffdüngung für verschiedene Standorte
und Dünger
4. Blattdüngung
5. Bodenpflege, Begrünung und
Nährstoffverfügbarkeit
6. Nährstoffvergleich und Aufzeichnung
7. Bei Rebflächen im Wasserschutzgebiet
1. Nährstoffabfuhr und Nährstoffbedarf
Die Nährstoffabfuhr ist im Vergleich zu den meisten anderen Kulturen gering, da in der Regel nur die Trauben aus dem Weinberg
entnommen werden.
Als Dauergehölz kann die Rebe im Altholzanteil Nährstoffe speichern und bei Bedarf freisetzen. Zur Bildung dieser Reserven
müssen neben den Trauben auch die anderen Organe der Rebe - die Blätter, die Triebe, der Stamm und auch die Wurzeln - ausreichend
mit Nährstoffen versorgt werden. Auch wenn das Rebholz in der Anlage bleibt, kann mittelfristig nicht mit einem vollständigen
Rückfluss der Nährstoffe gerechnet werden. Außerdem werden Nährstoffe auch von Begrünungspflanzen aufgenommen und
zeitweise festgelegt. Auf leichten Böden tritt eine unvermeidliche Auswaschung von Magnesium und Kalium auf. Die notwendige
Düngung mit den Nährstoffen Stickstoff, Phosphat, Kalium und Magnesium kann daher über der Nährstoffabfuhr durch die
Trauben liegen.
2. Düngung von Phosphat, Kalium, Magnesium, Kalk und Bor
Grundlage für eine sachgemäße Düngung ist die Bodenuntersuchung, die in Abständen von
höchstens 6 Jahren, auf auswaschungs-gefährdeten oder auf sehr schweren Böden in kürzeren Zeiträumen von ca. 3-4
Jahren, wiederholt werden sollte. Die Bodenproben sollen vor der Düngung aus der Bodenschicht von 0 - 30 cm entnommen werden (aus 0 -
60 cm bei Bodenuntersuchung nach der EUF-Methode oder wenn eine tief wendende Bodenbearbeitung, wie das Rigolen, geplant ist). Wer wissen
möchte, wie sich die Nährstoffgehalte im Boden über einen längeren Zeitraum entwickeln, sollte die bisherige
Beprobungstiefe beibehalten. Bei der Untersuchung werden der pH-Wert, der Kalkbedarf und die Gehalte an pflanzenverfügbarem Phosphat
(P2O5),
Kalium (K2O), Magnesium (Mg) und Bor (B) ermittelt, wobei diese in eine der 3 Gehaltsklassen A, C oder E
eingeordnet werden (Tab. 1). Die zusätzliche Ermittlung des Humusgehaltes ist eine wichtige Entscheidungshilfe zur Bemessung der
Stickstoffdüngung (siehe 3.1). Zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit kann auf sauren Böden (z.B. in der Ortenau, im Breisgau und
Markgräflerland) eine Kalkung notwendig sein.
Für jeden Schlag ab 1 ha Fläche (Schlag = im Zusammenhang bewirtschaftete Fläche) muss nach der Düngeverordnung vor
dem Aufbringen von mehr als 30 kg P2O5
/ ha und Jahr mindestens alle 6 Jahre der Boden auf seinen Phosphatgehalt untersucht werden.
Tab. 1: Gehaltsklassen bei Rebböden für pflanzenverfügbares Phosphat und Kalium (CAL-Methode), Magnesium (CaCl2-Methode) und Bor (CAT- oder Heißwassermethode) |
|||||
Gehaltsklasse
|
P
2O
5
|
|
Mg
|
B
|
|
mg / 100 g Boden
|
mg /1000 g Boden
|
||||
Bodenart
|
alle
|
leicht bis mittel
|
schwer
|
Alle
|
Alle
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A
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<15
|
<15
|
<18
|
<13
|
<0,3
|
C
(
anzustreben)
|
15 - 28
|
15 - 34
|
18 - 37
|
13 - 25
|
0,3 - 1,0
|
E
|
> 28
|
> 34
|
> 37
|
> 25
|
> 1,0
|
Die Einteilung der Gehaltsklassen zeigt Tabelle 1. Sind die Nährstoffgehalte der Gehaltsklasse C im Boden vorhanden, so reicht in der Regel eine jährliche Erhaltungsdüngung mit der in Tabelle 2 angegebenen Menge aus.
P2O5 |
K2O |
MgO |
B |
10 - 25 |
50 - 90 |
10 - 40 |
0,1 |
Diese Nährstoffgaben beinhalten einen Zuschlag für möglicherweise witterungs- oder bodenbedingt ungünstige
Nährstoffausnutzungsraten der Dünger.
Liegen die Analysenwerte in der Gehaltsklasse A oder tritt Nährstoffmangel an den Reben auf, ist die Düngung für den
betreffenden Nährstoff zu erhöhen. In der Gehaltsklasse E kann die Düngung einige Jahre reduziert oder ausgesetzt
werden. Auf leichten Böden tritt eine unvermeidliche Auswaschung von Magnesium, Kalium und Bor auf, bei schweren Böden kann
Kalium an Tonmineralen festgelegt werden. Auf leichten Böden sollte eine notwendige Mg- oder K-Düngung jährlich ausgebracht
werden.
Angewendete Düngemittel müssen den Vorgaben der Düngemittelverordnung entsprechen.
Tab. 3: Symptome und Gefahren bei Stickstoffmangel oder -überschuss |
|
N-Mangel
|
N-Überschuss
|
3. Stickstoffdüngung
Aus Gründen der Rebengesundheit und des Wasserschutzes ist eine Überversorgung zu vermeiden. Andererseits kann langjährig
andauernder Stickstoffmangel die Leistungsfähigkeit von Rebanlagen stark beeinträchtigen. Schwachwüchsige Bestände mit
hellem Laub, früher Herbstverfärbung und nachlassender Weinqualität können die Folge sein (siehe Tabelle 3).
Bei der Stickstoffdüngung ist die Stickstoffnachlieferung des Bodens zu berücksichtigen; diese ist vom Humus- und
Gesamtstickstoffgehalt des Bodens, der Aktivität des Bodenlebens, der Witterung und der Bodenpflege abhängig. Vor der
Düngung wesentlicher Stickstoffmengen (mehr als 50 kg N/ha/Jahr) ist der Stickstoff-Düngebedarf und die im Boden verfügbare
Nährstoffmenge für den Zeitpunkt der Düngung, mindestens aber jährlich, zu ermitteln - nach der Düngeverordnung
für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit, durch:
- Anwendung von Berechnungs- und Schätzverfahren (siehe 3.1) oder
- Bodenuntersuchung (siehe 3.2) oder
- Übernahme der Ergebnisse vergleichbarer Standorte (siehe 3.3)
3.1 Schätzverfahren zur Ermittlung des Stickstoff-Düngebedarfs
Bei Humusgehalten von ca. 2 % (steinarme Böden) und einer standortangepassten Bodenpflege sind Stickstoffgaben von 40 bis 80 kg
N/ha für einen Traubenertrag von 80 bis 120 kg/Ar meist ausreichend. Bei verminderter Ertragserwartung, z.B. nach Frostschäden
ist die N-Düngung ebenso zu reduzieren wie bei sehr starkem Rebwuchs oder nach dem Umbruch einer langjährigen
Dauerbegrünung.
Hinweise auf die Wüchsigkeit der Rebanlage gibt das Verhältnis von Traubenertrag zu Schnittholzmenge. Liegt das Verhältnis
deutlich unter 4:1, sollte die N-Düngung reduziert werden. Wuchsunterschiede innerhalb der Rebanlage (Magerstellen, mastige Bereiche)
sollten bei der N-Düngung beachtet werden.
Durch eine regelmäßige grobschollige Bodenbearbeitung im Frühjahr mit rascher Wiederbegrünung
(“Stören” einer Dauerbegrünung in jeder 2. Gasse), kann eine erhöhte Stickstofflieferung des Bodens erzielt, und
die Stickstoffdüngung um etwa 20 kg N/ha reduziert werden. Nach dem Walzen/Mulchen einer Winterbegrünung mit Leguminosen ist in
der Regel keine mineralische N-Düngung notwendig.
Bei sehr schwachwüchsigen Reben mit N-Mangelsymptomen kann vorübergehend eine höhere N-Düngungsmenge erforderlich sein.
Stickstoffmangel infolge einer nicht standortangepassten Bodenpflege, infolge von Wassermangel oder Bodenverdichtung kann nicht durch eine
überhöhte Stickstoffdüngung ausgeglichen werden.
Auf tonigen oder steinigen Böden oder wo üblicherweise keine mineralische N-Düngung erfolgt, wie z.B. im ökologischen
Weinbau, sind höhere Humusgehalte von etwa 2,5 - 3,5 % anzustreben
3.2 Nmin-Methode oder EUF-Methode zur Ermittlung des pflanzenverfügbaren Stickstoffs
Bei der Nmin-Methode wird der vorhandene Nitrat-Stickstoff (mineralischer N) vor der N-Düngung in den
Bodenschichten 0-30 und 30-60 cm bestimmt. Die Stickstoffdüngung orientiert sich an einem Sollwert (70 kg N/ha für einen
Traubenertrag von 100 kg /Ar), von dem der gemessene Nitratstickstoff des Bodens abgezogen wird. Zur so ermittelten Düngungshöhe
kann ein Zu- oder Abschlag gerechnet werden:
Zuschlag (bis +30 kg N/ha, vorübergehend, max. 5 Jahre) bei Neuansaat ganzflächiger Dauerbegrünungen oder bei bestehenden
Begrünungen mit geringem Anteil an Leguminosen, wenn gleichzeitig Kümmerwuchs durch akuten N-Mangel oder sehr geringer
Humusgehalt vorliegt.
Abschlag (bis -50 kg N/ha) bei sehr starkem Rebwuchs, sehr hohem Humusgehalt oder Umbruch einer langjährigen
Dauerbegrünung sowie bei verminderter Ertragserwartung z.B. wegen Frostschäden (s. auch 3.1).
Bei der EUF-Methode (Elektro-Ultrafiltration) werden in Bodenproben aus 0-60 cm außer Nitrat-Stickstoff auch
organische, leicht mineralisierbare Stickstoffverbindungen (Norg) extrahiert.
3.3 Übernahme der Untersuchungsergebnisse vergleichbarer Standorte
Die Ergebnisse beprobter Rebflächen können auch für die Düngebedarfsermittlung anderer, nicht beprobter Rebflächen mit vergleichbaren Standortverhältnissen zugrunde gelegt werden. Hierfür können auch die vom Nitratinformationsdienst (NID) mitgeteilten Richtwerte verwendet werden
3.4 Zeitpunkt der Stickstoffdüngung für verschiedene Standorte und Dünger
Bei der Stickstoffversorgung der Rebe stellt vor allem der Zeitraum nach der Blüte eine "kritische Phase" mit hohem N-Bedarf dar.
Die Düngung sollte deshalb größtenteils Ende April bis Mitte Mai - rechtzeitig vor der Rebblüte - erfolgen.
Langsam wirkende N-Dünger, wie beispielsweise Harnstoff oder stabilisierte N-Dünger (mit Nitrifikationshemmstoff) sollten zum
Austrieb der Reben, Kalkstickstoff bereits vor dem Austrieb gedüngt werden. Schnell wirkende N-Dünger, z.B. Kalksalpeter,
Kalkammonsalpeter und Ammonsulfatsalpeter sollten ca. zum 3-6-Blattstadium gedüngt werden (in Steillagen jedoch möglichst vor dem
Austrieb, um Blattschäden zu vermeiden). Bei Böden mit sehr hohen pH-Werten (über 7,2) sollten physiologisch sauer wirkende
N-Dünger, z.B. Schwefelsaures Ammoniak oder Ammonsulfatsalpeter, eingesetzt werden.
Auf auswaschungsgefährdeten Standorten sind, sofern keine langsam wirkenden
N-Dünger eingesetzt werden, N-Gaben über 50 kg N/ha zu teilen. Die zweite Gabe soll dabei bis Ende Juni, beziehungsweise kurz
nach der Rebblüte, erfolgen. Eine zu späte N-Düngung kann die Botrytisanfälligkeit der Trauben erhöhen.
4. Blattdüngung
Die Blattdüngung ist als Ergänzung der Bodendüngung bei Nährstoffmangel (z.B. Magnesiummangel,
Eisenmangelchlorose) oder Trockenheit (z.B. gegen Stickstoff- und Magnesiummangel) sinnvoll.
Gute Wirkungen sind zu erwarten bei einer Spritzung früh morgens (bei Tau), bei bedecktem Himmel oder am Abend. Bei einer Kombination
mit Pflanzenschutzmitteln sind die diesbezüglichen Anwendungshinweise zu beachten. Die Blattdüngung muss während der
Blüte und bei der Abschlussspritzung sowie bei intensiver Sonneneinstrahlung unterbleiben.
5. Bodenpflege, Begrünung und Nährstoffverfügbarkeit
Begrünungen verhindern den Bodenabtrag (Erosion), verbessern die Befahrbarkeit und vermindern die Nitratauswaschung in Phasen mit
hohen Niederschlägen. Die Bodenpflege beeinflusst auch den Rebwuchs und die Verfügbarkeit von Nährstoffen. Ein stabiles
Bodengefüge (durch Humuszufuhr und Begrünung und Vermeiden von Verdichtungen) ermöglicht über eine intensive
Durchwurzelung die Erschließung von Wasser- und Nährstoffreserven. Je nach Standortverhältnissen kann eine ganzjährige
Begrünung in jeder zweiten Gasse mit einer Winterbegrünung oder Bodenabdeckung in den anderen Gassen kombiniert werden.
Der Humusgehalt kann durch organische Düngung (z.B. Stallmist oder Stroh) und geeignete Begrünungen (z.B. Einsaat eines
Winterwicke-Wintergetreide-Gemenges in jeder 2. Gasse) erhöht werden.
In dauerbegrünten Anlagen mit geringem Leguminosenanteil, ist ein zusätzlicher Stickstoff- und Wasserbedarf der Begrünung
und eine vorübergehende Nährstoff-Festlegung im oberirdischen Aufwuchs sowie in den Wurzeln der Begrünungspflanzen in
Abhängigkeit von Pflanzenart, Standort, Witterung und Begrünungspflege zu berücksichtigen.
6. Nährstoffvergleich und Aufzeichnung
Betriebsinhaber mit mehr als 1 ha Gemüse, Hopfen oder Erdbeeren oder mindestens 10 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (einschließlich Rebfläche, aber nach Abzug der unten aufgeführten Flächen) müssen einen betrieblichen Nährstoffvergleich erstellen. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Nährstoffvergleich sind:
- Rebschul-, Baumschul- und Baumobstflächen, nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- und Obstbaus sowie Flächen auf denen nur Zierpflanzen angebaut werden
- Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff (mehr als 50 kg Gesamt-N je Hektar und Jahr) oder Phosphat (mehr als 30 kg Phosphat je ha und Jahr) mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln oder Abfällen aufbringen.
Der betriebliche Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphat ist jährlich jeweils spätestens bis zum 31.
März (als Flächenbilanz oder zusammenfassende Schlagbilanz auf der Grundlage von Nährstoffvergleichen für jeden Schlag
oder jede Bewirtschaftungseinheit) für das zurückliegende Düngejahr anzufertigen. Die Aufstellungen der Einzeljahre sind in
einem zusammenfassenden Vergleich fortzuschreiben.
Die Bodenuntersuchungsergebnisse, die Unterlagen zur Ermittlung des Düngebedarfs sowie die Nährstoffvergleiche sind ab 2006
mindestens 7 Jahre (Unterlagen nach der alten Düngeverordnung weiterhin 9 Jahre) aufzubewahren
7. Bei Rebflächen im Wasserschutzgebiet
(insbesondere in Nitratproblem- und -sanierungsgebieten) sind die Vorgaben der SchALVO einzuhalten.
Für weitergehende Informationen, insbesondere zum Nährstoffvergleich gemäß Düngeverordnung
wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen staatlichen
Weinbauberater
Stand: April 2006