Page 32 - Landinfo Heft 1/2019 - Schwerpunkt Staatsschule für Gartenbau
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Betrieb und Markt
schichten sind zudem gemäß der allgemeinen Rohrleitungen
bauaufsichtlichen Zulassung herzustellen. Da Rohrverbindungen sind längskraft-schlüssig
für Asphalt im Silobau keine DIN vorhanden auszuführen. Unterirdische Rohrleitungen
ist, müssen also die Asphaltmischungen des dürfen nur mit nicht lösbaren Verbindungen
jeweiligen Mischwerks eine Zulassung (DIBt) ausgeführt werden. Sind die Verbindungen
nachweisen. Die Mindestdicke für Asphalt- einsehbar, sind auch Schraub- und Flansch-
dichtschichten muss 4 cm betragen. Sie kann verbindungen zulässig. Bei Rohrleitungen für
aus Gussasphalt oder aus Asphaltbeton nicht verunreinigtes Niederschlagswasser
(Walzasphalt) hergestellt werden. sind Steckmuffenverbindungen zulässig.
Sickersaftbehälter Pflichten des Anlagenbetreibers
Silagesickersaft und damit auch verunreinig- Der Betreiber hat den ordnungsgemäßen Be-
tes Niederschlagswasser, ist in einem Silagesi- trieb der JGS-Anlagen sowie die Funktionsfä-
ckersaftbehälter oder einem Jauche- bzw. higkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmä-
Güllebehälter aufzufangen (Dimensionie- ßig zu überwachen. Das bedeutet, dass der
rung siehe Kasten). Um den Anfall einer gro- Betreiber im Rahmen des regulären Anlagen-
ßen Menge verunreinigten Niederschlagswas- betriebs auf Undichtheiten und offensichtli-
sers zu vermeiden, kann die Fläche der Silo- che Mängel achtet und Kontrolleinrichtungen
anlage unterteilt werden. von Leckageerkennungssystemen mindestens
monatlich kontrolliert. Nach Starknieder-
Nach vollständiger Entleerung und gründli- schlagsereignissen muss er überprüfen, ob
cher Reinigung (z.B. besenrein mit anschlie- das Freibord von Behältern noch vorhanden
ßender Nassreinigung) einer Einheit kann das ist. Mindestens einmal jährlich ist eine gründ-
Niederschlagswasser getrennt abgeleitet und liche Sicht- und Funktionskontrolle der ein-
gemäß den wasserrechtlichen Vorschriften sehbaren Anlagenteile notwendig.
ordnungsgemäß beseitigt werden(Bild 3).
Die Absperreinrichtung zum Trennen der an- Zusammenfassung
fallenden Flüssigkeiten muss jederzeit kont-
rollierbar und bedienbar sein. Sind Entwässe- Gewässerschutz ist wichtig. Unkontrolliert
rungssysteme innerhalb der Silos angeordnet, austretende wassergefährdende Stoffe stellen
die nicht unmittelbar in den Silagesickersaft- keine Bagatelle dar. Die neuen bundesweiten
behälter führen, wird eine zusätzliche Regelungen der Anlagenverordnung gelten
Absperreinrichtung außerhalb der Lagerfläche ab 1. August 2017. Die technischen Regeln
benötigt. Das bedeutet, dass Trennschächte dazu (TRwS 792) sind seit August 2018 ver-
immer außerhalb der Silos angeordnet sein öffentlicht und anzuwenden. Zu beachten ist,
müssen. dass Mieten nach 6 Monaten Lagerung auto-
matisch als ortsfest genutzte Anlagen eben-
falls unter die Bestimmungen der AwSV und
Abfüllflächen für Silagesickersaft TRwS fallen. Bei der Lagerung von Sickersäf-
Die Größe der befestigten Abfüllfläche ist so ten muss ab einem Lagervolumen von mehr
zu wählen, dass sich die Abfüllleitungen so- als 25 m³ eine Leckageerkennung eingebaut
wie die Anschlüsse und Kupplungsstücke werden.
über dieser Fläche befinden und umfasst min-
destens die waagerechte Schlauchführungsli- Beim Bau von JGS-Anlagen dürfen nur noch
nie zwischen den Anschlüssen am Fahrzeug bauordnungsrechtlich zugelassene Produkte
und der Ankupplungsstelle zuzüglich zwei- eingesetzt werden. Bei größeren Anlagen
einhalb Metern nach allen Seiten. Es ist zu müssen ein Fachbetrieb zur Errichtung so-
gewährleisten, dass austretende Stoffe nicht wie zur Abnahme ein Sachverständiger einge-
neben die Abfüllfläche gelangen können. schaltet werden. Eine gründliche Beschäfti-
Dies kann z. B. durch Aufkantungen oder gung mit den neuen Vorgaben ist grundsätz-
Dr. Hansjörg Nußbaum Rinnen mit Gefälle zum Bodenablauf erfol- lich anzuraten. Das technische Regelwerk
LAZBW gen. Die Abfüllfläche kann durch Spritz- TRwS 792 kann bei der DWA(www.dwa.de)
Tel.: 0049 (0) 7525-942-312 schutzwände verkleinert werden. beschafft werden.
hansjoerg.nussbaum@
lazbw.bwl.de
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