Page 28 - Landinfo Heft 1/2019 - Schwerpunkt Staatsschule für Gartenbau
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Betrieb und Markt





          Dr. Hansjörg Nußbaum


          Neue technische Regeln für neue Fahrsiloanlagen



          Aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2010) leitet sich die sogenannte Anlagenverordnung AwSV ab,
          die seit August 2017 bundesweit gilt und bei allen JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Sickersäfte) anzuwenden
          ist, die seither fertiggestellt werden. Die praktische Umsetzung der Anlagenverordnung erfolgt durch
          das technische Regelwerk TRWs 792 (Technische Regel wassergefährdender Stoffe). Dieses Regelwerk
          ist seit August 2018 veröffentlicht und gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik (aaRT), die die
          bisherigen Einzelregelungen der Bundesländer harmonisiert und ablöst. Im Folgenden werden wird
          das Regelwerk mit den wichtigsten Bestimmungen für neue Siloanlagen vorgestellt.




                                     Anlagenverordnung (AwSV)               Neue Siloanlagen müssen so geplant, errich-
                                                                            tet, beschaffen und betrieben werden, dass
                                       ie  Anlagenverordnugn AwSV  gilt für   wassergefährdende Stoffe nicht austreten
                                   Dneue ortsfeste Anlagen. Silohaufen fallen   können und Undichtigkeiten schnell und zu-
                                   ebenfalls unter diese Verordnung, wenn sie   verlässig erkennbar sind. Sie müssen flüssig-
                                   länger als 6 Monate Bestand haben. Werden   keitsundurchlässig, standsicher und gegen die
                                   sie vorher komplett verfüttert, fallen sie nicht   einwirkenden mechanischen, thermischen
                                   unter die Vorgaben der AwSV. In Baden-   und chemischen Einflüsse widerstandfähig
                                   Württemberg gilt dafür weiterhin das  JGS-  sein. Deshalb dürfen nur Bauprodukte, Bau-
                                   Merkblatt von 2008. Für JGS-Anlagen sind in   arten und Bausätze eingesetzt werden, die
                                   der AwSV nur wenigen Paragraphen gültig.   einen entsprechenden bauordnungsrechtli-
                                   Dafür ist für sie ein eigener Anhang 7 aufge-  chen Verwendbarkeitsnachweis (wasserrecht-
                                   führt. Die wichtigsten Vorgaben werden   liche Anforderungen) haben. Damit neue Si-
                                   nachfolgend beschrieben.                 loanlagen richtig erstellt werden, gilt eine so-




























          Bild 1
          Siloanlagen ab 1000 m³
          Lagervolumen dürfen nur durch
          Fachbetriebe errichtet werden..
          Vor Inbetriebnahme muss die
          Abnahme durch einen externen
          Sachverständigen erfolgen.
          (Quelle: LAZBW, Dr. H. Nußbaum)



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