Wählen Sie den gewünschten Reiter aus der aufklappbaren Liste aus, um den jeweiligen Inhalt angezeigt zu bekommen.
An dieser Stelle wird die jährlich erscheinende Stellenausschreibung (die Bewerbungsfrist für die Einstellung im November 2024 ist am 15. Mai 2024 abgelaufen) sofort nach Erscheinen eingestellt werden. Üblicherweise findet eine Stellenausschreibung für die Ausbildung als Landwirtschaftsamtfrauanwärterin und Landwirtschaftsamtmannanwärter für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst in Baden Württemberg, in der Regel im April eines jeden Jahres, statt. Informieren Sie sich bitte darüber durch einen regelmäßigen Besuch dieser Internetseite.
Die Grundlage für die Arbeit der Landwirtschaftsverwaltung in Baden-Württemberg bildet das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz von 1972. Darin wird der Rahmen für die Aufgaben der Landwirtschaftsverwaltung abgesteckt. Um diese Aufgaben richtig und effizient durchführen zu können, benötigen die meisten in der Landwirtschaftsverwaltung Beschäftigten eine auf diese Zwecke zugeschnittene Ausbildung.
Für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst ist diese Ausbildung geregelt in der
Verordnung
des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
über die Einrichtung der Laufbahn und die Ausbildung und Prüfung für den
gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst
Laufbahn-,
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst – APrOLW gD) vom 11.05.2015
- Persönliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (u.a. deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates)
- Diplom- oder Bachelorzeugnis einer Hochschule in einem der Studienfächer Agrarwissenschaften, Gartenbau, Weinbau oder Ökotrophologie oder inhaltlich gleichgestellten Studienfächern (s. Anlage 1)
- 12-monatige berufspraktische Tätigkeit, davon mindestens 6 Monate in einem Landwirtschafts-, Gartenbau- oder Weinbaubetrieb; über die Anrechnung praktischer Tätigkeiten und Prüfungen entscheidet die Ausbildungsbehörde (Regierungspräsidium)
- die für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst erforderliche gesundheitliche Eignung oder als Schwerbehinderter ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung (im Falle der Zulassung durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen).
Die Bewerbung mit den Bewerbungsunterlagen (Merkblatt) ist innerhalb der in der Stellenausschreibung genannten Frist beim Regierungspräsidium Karlsruhe oder Freiburg einzureichen.
Über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheidet die Ausbildungsbehörde. Geeignete Bewerber/innen werden im Juni zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Die zugelassenen Bewerber/innen werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Landwirtschaftsamtmannanwärter oder zur Landwirtschaftsamtfrauanwärterin ernannt (nachfolgend „Anwärter") genannt. Dies bedeutet, dass sie in der Zeit der Ausbildung den Beamtenstatus mit allen Rechten und Pflichten haben.
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines 16-monatigen Vorbereitungsdienstes überwiegend an einem Landratsamt (Untere Landwirtschaftsbehörde) und bei Lehrgängen an der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL) in Schwäbisch Gmünd. Gewisse Berücksichtigung in der Ausbildung findet dabei eines der nachfolgend genannten Schwerpunktgebiete:
Landwirtschaft
Obst- und Gartenbau
Weinbau
Haushalt und Ernährung
Weitere Ausbildungsaufenthalte sind an Regierungspräsidien sowie an den Landesanstalten vorgesehen. Weitere zur Ausbildung geeignete Dienststellen können einbezogen werden.
Der genaue Ablauf der Ausbildung wird für jede/n Anwärter/in in einem individuell zugeschnittenen Ausbildungsplan festgehalten. Dieser Ausbildungsplan wird von der Ausbildungsleitung des zuständigen Regierungspräsidiums ( Karlsruhe oder Freiburg ) erstellt. ( Beispiel eines Ausbildungsplanes )
Für die Ausbildung an der Unteren Landwirtschaftsbehörde wird eine Checkliste für die Anwärter/-innen erstellt, die einen Überblick über die wesentlichen Ausbildungsbereiche gibt sowie Aufträge enthält, die zum großen Teil von den Anwärtern/innen selbständig zu bearbeiten sind. Die Anwärter/-innen werden an den Unteren Landwirtschaftsbehörden von Mentoren und Mentorinnen begleitet.
Für die Tätigkeit in der Landwirtschaftsverwaltung sind fachliche Kompetenzen ebenso nötig wie fundierte Kenntnisse zur rechtlich einwandfreien Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Gleichzeitig sind verstärkt soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit oder die Arbeit mit Gruppen im Arbeitsalltag der Landwirtschaftsverwaltung gefragt.
Das Ausbildungsprogramm des gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienstes bereitet auf diese Anforderungen vor und findet insbesondere in den zentralen Ausbildungslehrgängen ihren Niederschlag.
Die Ausbildung beginnt jeweils im Monat November eines jeden Jahres.
In der die Ausbildung abschließenden Laufbahnprüfung soll festgestellt werden, ob der/die Anwärter/in die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienstes besitzt.
Die Prüfung gliedert sich in drei Teile:
- praktische Prüfungen in Beratung und Verwaltung
- schriftliche Prüfungen
- mündliche Prüfungen
Die praktische Beratungsprüfung besteht aus einer Einzelberatungsprüfung.
In der Einzelberatungsprüfung sind auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mit der Unternehmerfamilie zu einem vorgegebenen Problembereich erarbeitete Lösungsvorschläge zu besprechen. Der Betrieb und die Aufgabe wird 14 Tage zuvor benannt.
In der Verwaltungsprüfung wird ein aktueller Fall der Unteren Landwirtschaftsbehörde vorgelegt. Innerhalb von 14 Tagen ist dieser Fall zu bearbeiten. Im Rahmen eines Prüfungsgespräches ist die Vorgehensweise bei der Lösung des Falles darzulegen und zu begründen.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Abschnitten
- Fachgebiet 1: Allgemeinen Landwirtschaft
- Fachgebiet 2: Bildung und Beratung
In der mündlichen Prüfung werden ebenfalls zwei Gebiete geprüft
- Allgemeine Landwirtschaft, Bildung und Beratung
- Verwaltung und Recht
Die Beratungs- und Verwaltungsprüfungen finden in der zweiten Hälfte der Ausbildung statt. Die schriftliche Prüfung im vorletzten Monat der Ausbildung und die mündliche Prüfung am Ende der Ausbildungszeit (letzter Monat).
Nach Abschluss und Bestehen dieser letzten Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Anwärter/innen sind damit aus dem Landesdienst entlassen. Eine Einstellung auf eine geeignete Stelle - sofern eine freie Stelle vorhanden ist - ist nach bestandener Prüfung möglich.
Eine bestandene Prüfung führt zu keinem Anspruch auf eine Stelle im öffentlichen Dienst.