Umsetzung Dauergrünlandumwandlungsverbot


Bei einer geplanten Umwandlung von Dauergrünland in eine andere Nutzung sind in Baden-Württemberg die Bestimmungen des § 27a Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 13. Dezember 2011 (LLG) zu beachten. Zusätzlich müssen greeningpflichtige Betriebe zur Beibehaltung des Dauergrünlandanteils die Bestimmung gemäß § 16 Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG) einhalten.

Aktuelle Antragsformulare


die aktuellen Antragsformulare, die Einverständniserklärung und Bereitschaftserklärung finden Sie hier

Weitere Informationen


Rechtsgrundlagen, Ziel und Inhalt, Definition DG, Zuständigkeiten und Urteil finden Sie hier...

 

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung