Navigation überspringen

Umsetzung Dauergrünlandumwandlungsverbot

Bei einer geplanten Umwandlung von Dauergrünland in eine andere Nutzung sind in Baden-Württemberg die Bestimmungen des § 27a Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 17. Dezember 2011 (LLG) zu beachten. Zusätzlich müssen Bewirtschaftende, die Direktzahlungen oder flächen- oder tierbezogenen Fördermaßnahmen des ländlichen Raumes beantragen und folglich den Verpflichtungen der Konditionalität unterliegen, die Bestimmungen nach dem GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) und der GAPKonditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) einhalten. Lesen Sie weiter...

Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger vom 21. Juli 2010 (BGBL 2010 Teil I, Nr.40, Seite 1062f, bundesweit seit 01. September 2010 gültig. Lesen Sie weiter...

Novelle der Düngeverordnung

Der Bundesrat hat am 31. März 2017 der Novelle der Düngeverordnung zugestimmt. Sie beinhaltet schärfere Regeln zugunsten des Gewässerschutzes und der Luftreinhaltung. Gemeinsam mit dem angepassten Düngegesetz gehört sie zum so genannten "Dünge-Paket". Mit diesem setzt Deutschland die EG-Nitratrichtlinie um.
Strengere Regeln für die Düngung (BMEL)

26.05.2017 - Düngeverordnung (DüV) (Juris)

Düngung (Rechtlicher Rahmen; Untersuchungen; Versuchspläne und Versuchsergebnisse der LTZ Augustenberg)


Die Kulisse der Nitratgebiete für Baden-Württemberg nach § 13a DüV (Rote Gebiete) steht als Karte zur Verfügung.
Die Karte finden Sie hier....


Informationen zur neuen Düngeverordnung (DüV)
(Artikel, Merkblätter, Berechnungsbeispiele der LTZ Augustenberg)


Nitratinformationsdienst (NID) (LTZ Augustenberg)


Rechtsgrundlagen (Verordnungen EU,Land,Bund; Formulare, Merkblätter und Arbeitshilfen)

Verbringungsverordnung
Anforderungen an das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln.

Hinweise zur Düngemittelverkehrskontrolle
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger

Verbringungsverordnung
Anforderungen an das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln

Novelle der Düngeverordnung: Düngen nach guter fachlicher Praxis (BMEL)

Pflanzen benötigen Nährstoffe in einem "ausgewogenen" Verhältnis, damit sie optimal wachsen. Eine Düngung nach guter fachlicher Praxis versorgt Pflanzen mit notwendigen Pflanzennährstoffen und erhält und fördert die Bodenfruchtbarkeit. Derzeit wird eine Änderung des nationalen Düngerechts vorgenommen, um es an neue fachliche Erfordernisse zur Verbesserung der Wirksamkeit der Düngung und Verringerung von Umweltbelastungen anzupassen.

Informationen zu Düngung im Ackerbau


26.05.2017 - Düngeverordnung (DüV) (Juris)

----------------------------------------------------------------------

Informationen zur neuen Düngeverordnung (DüV)
(Artikel, Merkblätter, Berechnungsbeispiele der LTZ Augustenberg)

----------------------------------------------------------------------

Neuordnung Düngung nach guter fachlichen Praxis (DÜV) (BMEL)

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung