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Fragen und Antworten zum CC-Erosionskataster

4. Informationen zur Einteilung der Flurstücke im CC-Erosionskataster

4.1  Wie werden die Antragsteller über die CC-Einteilung im GA informiert?

4.2  Wie werden die Antragsteller über die CC-Einteilung in FIONA informiert?

4.3  Welche Information gibt es im Internet zum Erosionskataster?

4.4  Welche Information gibt es für Flächen in anderen Bundesländern?


4.1  Wie werden die Antragsteller über die CC-Einteilung im GA informiert?

Die Einteilung der Flurstücke im CC-Erosionskataster ist den Antragstellern für Direktzahlungen erstmals im Februar 2010 mitgeteilt worden (§ 5 Abs. 4 ErosionsSchV). Im Flurstücks/Flächeninfo zum Gemeinsamen Antrag (GA) 2010 sind in der Spalte "Erosionskulisse" alle im GA 2009 beantragten Flurstücken bzw. Flächen nach dem Grad Ihrer Erosionsgefährdung eingestuft. Gemäß § 5 Abs. 4 ErosionsSchV erfolgt eine jährliche Information der Antragsteller mit dem Versand des Gemeinsamen Antrags.



Flurstücksinfo mit Angaben zur CC-Einteilung im GA 2010

 

Flurstücksinfo mit Angaben zur CC-Einteilung im GA 2010

 

Flurstücke mit dem Eintrag "k.A." (d.h. keine Angaben) in der Spalte "Erosionskulisse" im Flurstücks/Flächeninfo wurden nicht klassifiziert. Es handelt sich überwiegend um Waldflächen, Rebland, Weg-/Hofflächen und Grünlandflächen mit einer Hangneigung von mehr als 25%.

Falls solche Flächen im Antragsjahr 2010 dennoch ackerbaulich genutzt werden, gelten sie bis zur Korrektur der Berechnung als nicht erosionsgefährdet (CCWasser0 ).

Die auf erosionsgefährdeten Flächen einzuhaltenden Bewirtschaftungsmaßnahmen, Ausnahmen und die Vorgehensweise zur Einteilung eines Schlages durch den Bewirtschafter sind in der Broschüre

 

 

4.2  Wie werden die Antragsteller über die CC-Einteilung in FIONA informiert?

Das CC-Erosionskataster wird in FIONA den Antragstellern zur Verfügung gestellt. Die Datenebene wird im Kartenreiter als "Erosionskulisse" eingefügt und ist standardmäßig aktiviert. Es werden "Flurstück" und "Endeinteilung" angezeigt, die Anzeige der Flurstücksgruppen erfolgt nicht.



Flurstücksinfo mit Angaben zur CC-Einteilung in FIONA

Flurstücksinfo mit Angaben zur CC-Einteilung in FIONA

 

 

4.3  Welche Information gibt es im Internet zum Erosionskataster?

Nach § 5 Abs. 4 ErosionsSchV wird im Internet über den aktuellen Stand der Gefährdungsklasseneinteilung flurstücksscharf, jedoch ohne Angabe der Flurstücksnummern, informiert. Der Abruf der CC-Einteilung über den Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung im Internet freigeschaltet (Startseite > Landwirtschaft > Boden- und Gewässerschutz > Bodenschutz).

Kartenviewer für das Erosionskataster "Wassererosion" (LEL Schwäbisch Gmünd)
https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/58839/index.html

Kartenviewer für das Erosionskataster "Winderosion" (LEL Schwäbisch Gmünd)
https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/96422/index.html

Der Zugang zu beiden Viewern ist ohne Kennwort und Passwort möglich. Angezeigt wird die CC-Einteilung nach der Generalisierung. Die Anzeige der Flurstücksgruppen ist jedoch nicht möglich.

 

Darstellung des Erosionskaters "Wassererosion" mit dem "LEL-Viewer":

Darstellung des Erosionskaters Wassererosion mit dem LEL-Viewer

 

Darstellung des Erosionskaters "Winderosion" mit dem "LEL-Viewer":

Darstellung des Erosionskaters Winderosion mit dem LEL-Viewer

 

 

4.4  Welche Information gibt es für Flächen in anderen Bundesländern?

Für Antragsteller, die in Baden-Württemberg einen Antrag auf Direktzahlungen stellen und Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaften, ist die CC-Einteilung der Flächen durch die anderen Bundesländer maßgeblich.

Für Antragsteller mit Flächen in Bayern ist das bayerische Erosionsgefährdungskataster zugänglich unter http://www.agrarfoerderung.bayern.de. Auf der Startseite ist der Link für den Zugang hinterlegt:

Kartenviewer für das bayerische Erosionsgefährdungskataster "Wassererosion" und "Wind-erosion": https://ssl.stmlf.bayern.de/mfa/Login

Der Zugang zum "Bayernviewer" ist ohne Kennwort und Passwort möglich. Im Unterschied zur Anzeige mit dem "LUBW-Viewer" in Baden-Württemberg wird mit dem "Bayernviewer" die CC-Einteilung auf der Grundlage der 5 x 5m Rasterwerte angezeigt. Die daraus abgeleitete Einstufung der Feldblöcke und damit die für die Flächen maßgeblichen Bewirtschaftungsauflagen sind im Internet nicht frei zugänglich.

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