Fragen und Antworten zum CC-Erosionskataster
3. Berücksichtigung der agrarstrukturellen Verhältnisse
3.1 Warum gibt es bei benachbarten Flurstücken Unterschiede in der CC-Einteilung?
3.2 Wie werden kleine Flurstücke bei der CC-Einteilung berücksichtigt?
3.3 Warum wird eine Generalisierung durchgeführt?
3.1 Warum gibt es bei benachbarten Flurstücken Unterschiede in der CC-Einteilung?
Die Einzelwerte der potentiellen Erosionsgefährdung werden in drei Stufen eingeteilt. Durch die Klassenbildung im CC-Erosionskataster können zum einen unterschiedliche Standorte in ein und derselben Bewertungsstufe liegen.
Andererseits können (wenn die Werte im Bereich der Klassengrenzen liegen) kleine Boden oder Hangneigungsunterschiede dazu führen, dass auf ähnlichen Standorte benachbarte Flurstücke in unterschiedliche CC-Stufen eingeteilt sind. Darüber hinaus beeinflusst die Generalisierung die Endeinstufung.
3.2 Wie werden kleine Flurstücke bei der CC-Einteilung berücksichtigt?
In Baden-Württemberg gibt es aufgrund der historisch weit verbreiteten Realteilung zahlreiche kleine Flurstücke; die mittlere Größe der Acker- und Grünlandflurstücke beträgt nur ca. 0,4 ha.
Im Falle eines kleinräumigen Wechsels der Erosionsgefährdungsklassen werden zur Gewährleistung einer sachgerechten Durchführung der Kontrolle der Anforderungen größere, einheitlich bewertete Flächen gebildet (Flurstücksgruppen) und die Endeinteilung eines Flurstücks in eine Erosionsgefährdungsklasse ist von der Erosionsbewertung benachbarter Flurstücke abhängig (Generalisierung).
3.3 Warum wird eine Generalisierung durchgeführt?
Im Falle eines kleinräumigen Wechsels der Erosionsgefährdungsklassen werden zur Gewährleistung einer sachgerechten Durchführung der Kontrolle der Anforderungen dieser Verordnung nach § 5 Abs. 1 ErosionsSchV nebeneinander liegende landwirtschaftlich genutzte Flurstücke zu Flurstücksgruppen zusammengefasst. Damit werden größere, einheitlich bewertete Flächen gebildet und die Endeinteilung eines Flurstücks in eine Erosionsgefährdungsklasse ist von der Erosionsbewertung benachbarter Flurstücke abhängig. Die Generalisierung vermindert darüber hinaus die Fehlerwahrscheinlichkeit bei der Einteilung des Schlages durch den Landwirt.
Generalisierungsregeln bei der Erosionsgefährdung durch Wasser
Variante |
Flächenanteile der Flurstücke innerhalb einer Flurstücksgruppe vor der Generalisierung |
Veränderung der CC-Klassen je Flurstück nach der Generalisierung |
|
CCWasser0 (CCWa0) |
CCWasser2 (CCWa2) |
||
I |
≥ 50 % |
|
alle Flurstücke werden mit CCWasser0 (CCWa0) |
II |
<50% |
>50 % |
keine Veränderung |
III |
<50% |
≤ 50 % |
CCWasser2 – Flurstücke (CCWa2) |
Variante I: Liegt der Anteil der ursprünglich als CCWasser0 eingeteilten Fläche innerhalb einer Flurstücksgruppe bei 50% und darüber, werden alle Flurstücke innerhalb dieser Flurstücksgruppe in die CCWasser0 eingeteilt.
Variante II: Liegt der Anteil der als ursprünglich CCWasser0 eingeteilten Fläche innerhalb einer Flurstücksgruppe unter 50% und gleichzeitig der Anteil der als CCWasser2 eingeteilten Fläche über 50%, ändert sich an der
ursprünglichen Einteilung der Flurstücke nichts.
Variante III: Liegt der Anteil der ursprünglich als CCWasser0 eingeteilten Fläche innerhalb einer Flurstücksgruppe unter 50% und gleichzeitig der Anteil der als CCWasser2 eingeteilten Fläche bei oder unter 50%, bleiben die
CCWasser00 eingeteilten Flurstücke unverändert, die CCWasser2 eingeteilten Flurstücke werden in CCWasser1 eingeteilt.
Generalisierungsregeln bei der Erosionsgefährdung durch Wasser am Beispiel einer Flurstücksgruppe bestehend aus 7 gleichgroßen Flurstücken (Varianten I - III):