Vorbereitungsdienst zum/ zur landwirtschaftstechnischer Lehrer/in und Berater/in
Die Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg sucht zum 01.10.2022 Anwärterstellen im Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Vorbereitung auf die Laufbahn des/der
Landwirtschaftstechnischen Lehrers/-in und Beraters/-in
In den 18-monatigen Vorbereitungsdienst, der an einer Unteren Landwirtschaftsbehörde mit angeschlossener Fachschule erfolgt, können Bewerber/-innen eingestellt werden, die einen erfolgreichen Abschluss als Hauswirtschaftliche(r) Betriebsleiter/-in möglichst im Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft und eine der Laufbahn dienliche Berufspraxis nachweisen.
derzeit liegt keine aktuelle Stellenausschreibung vor.
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines 18-monatigen Vorbereitungsdienstes überwiegend an einem Landratsamt (untere Landwirtschaftsbehörde) und bei Lehrgängen an der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL) in Schwäbisch Gmünd, an der Akademie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell sowie an den Regierungspräsidien.
- Persönliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (u.a. deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates);
- einen zu einem Hochschulabschluss berechtigten Bildungsabschluss,
- Zeugnis über die Abschlussprüfung der Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Hauswirtschaft, Schwerpunkt Betriebsorganisation und Management der Akademie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell oder ein Zeugnis über eine inhaltlich gleichwertige vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannte Ausbildung und Prüfung (siehe Anlage 1),
- die für die Laufbahn erforderliche gesundheitliche Eignung oder als Schwerbehinderter ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung (im Falle der Zulassung durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen; siehe Abschnitt D).
Für die Bewerbung um Zulassung zur Ausbildung der landwirtschaftstechnischen Lehrer/innen und Berater/innen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kurzes Bewerbungsschreiben;
- Aktueller tabellarischer Lebenslauf (ausführlich mit Bildungsweg und Berufstätigkeiten, Beginn und Ende eines Abschnittes im Datumsformat) mit Lichtbild;
- Nachweis des höchsten Schulabschlusses;
- Zeugnisse oder Nachweise über die Abschlussprüfung oder praktische Tätigkeiten sowie sonstige bisherige Beschäftigungen;
- Schriftliche Erklärung, dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse bestehen;
- Schriftliche Erklärung über etwa anhängige strafrechtliche Ermittlungs- oder Strafverfahren sowie über Disziplinarverfahren;
- Schriftliche Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und wo bereits ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt, der Vorbereitungsdienst begonnen oder an einer Laufbahnprüfung teilgenommen wurde (siehe Anlage 2).
Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abschluss des Auswahlverfahrens einem Landratsamt zur Einstellung vorgeschlagen werden, benötigen für die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf folgende Unterlagen:
- Kopien der unter C genannten Zeugnisse und Nachweise;
- Komplett ausgefüllter Personalbogen mit Lichtbild;
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
- Kopie der Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde;
- Ärztliches Zeugnis, das die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf bestätigt;
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei Behörden.
Diese Unterlagen sind nach Aufforderung durch das Landratsamt, bei dem die Einstellung erfolgen soll, dort vorzulegen.
E: Durch das Bestehen der Laufbahnprüfung wird kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Dienst erworben.
F: Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge von derzeit 1248,78€ sowie bei Verheirateten ein Familienzuschlag von 143,04€ gewährt. Bei Verheirateten mit einem Kind beträgt der Familienzuschlag 268,11€.
G: Weitere Informationen erhalten Sie beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 31, Frau Dr. Christa Jung, (Tel. 0721-926-3319) abteilung3@rpk.bwl.de).
Erfahrungsbericht LTLB-Ausbildung (Auszug Landkreisnachrichten vom 03.04.2017)