Umsetzung Dauergrünlandumwandlungsverbot
Bei einer geplanten Umwandlung von Dauergrünland in eine andere landwirtschaftliche Nutzung sind in Baden-Württemberg die Bestimmungen des § 27a Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 13. Dezember 2011 (LLG) zu beachten. Zusätzlich müssen Bewirtschaftende, die Direktzahlungen oder flächen- oder tierbezogenen Fördermaßnahmen des ländlichen Raumes beantragen und folglich den Verpflichtungen der Konditionalität unterliegen, die Bestimmungen nach dem GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) einhalten.
Die aktuellen Antragsformulare, die Einverständniserklärung und Bereitschaftserklärung sind eingestellt.
Aktuelle Antragsformulare
die aktuellen Antragsformulare, die Einverständniserklärung und Bereitschaftserklärung finden Sie hier
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen, Ziel und Inhalt, Definition DG, Zuständigkeiten und Urteil finden Sie hier...