Wieder verfügbar! Anwendung zur Berechnung der durchschnittlichen Kosten für Stromeigenverbrauch aus Photovoltaik. Es können die „Vollkosten des PV-Stroms“ für "kleine Anlagen" bis max. 100 kWp, welche die "feste Einspeisevergütung" (§ 21, EEG 2017) in Anspruch nehmen können, sowie nicht ausschreibungspflichtige Anlagen, die nach dem MARKTPRÄMIEN-Modell gefördert sind (max. 750 kWp), kalkuliert werden. Ausschreibungsanlagen (größer 750 kWp) können mit dem Programm nicht berechnet werden. Werner Schmid. LEL, Abt. 4, 01.05.2022 Lesen Sie weiter...
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