Bei einer geplanten Umwandlung von Dauergrünland in eine andere Nutzung sind in Baden-Württemberg die Bestimmungen des § 27a Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 13. Dezember 2011 (LLG) zu beachten. Die aktuellen Antragsformulare, die Einverständniserklärung und Bereitschaftserklärung Stand 12.05.2023 sind eingestellt. Lesen Sie weiter ...
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