Pflanzenproduktion
21.09.2009 - VERORDNUNG (EG) 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Änderungen
12.12.1991 - RL (EWG) Rat - 676/1991 Nitratrichtlinie Änderungen
12.10.2009 - Entscheidung KOM - 2009/753/EG - Verlängerung Ausnahmeregelung Nitrat Änderungen
23.09.2009 - Entscheidung KOM (2009/715 EG) zur Nichtaufnahme von Chlorthal-dimethyl für Pflanzenschutzmittel
22.12.2006 - Entscheidung der Kommission auf Genehmigung einer Ausnahmeregelung auf der Grundlage der Richtlinie 91/676 (EWG) des Rates zum Schutz der Gewässer vorVerunreinigung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen - 1013/2006
27.06.2013 - Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV 2013)
10.11.1992 - Pflanzenschutz AnwendungsV (PflSchAnwV-1992)
01.09.1994 - Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV
21.07.2010 - Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV)
16.12.2008 - Düngemittelverordnung (DüMV)
26.05.2017 - Düngeverordnung (DüV)
27.08.1985 - Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Erlasse
Richtlinien
Merkblätter
![]() | Hinweise zur Düngemittelverkehrskontrolle |
![]() | Merkblatt zur N-Düngebedarfsermittlung (Obergrenze n. DüV; blaues Merkblatt) |
Formulare,Anträge
Arbeitshilfen
Grünlandumwandlungsverbot
Bei einer geplanten Umwandlung von Dauergrünland in eine andere Nutzung sind in Baden-Württemberg die Bestimmungen des §
27a Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 13. Dezember 2011 (LLG) zu beachten. Zusätzlich müssen greeningpflichtige
Betriebe zur Beibehaltung des Dauergrünlandanteils die Bestimmung gemäß § 16 Direktzahlungen-Durchführungsgesetz
(DirektZahlDurchfG) einhalten. Lesen Sie weiter...
Verbringungsverordnung
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger vom 21. Juli 2010 (BGBL 2010 Teil I, Nr.40, Seite
1062f, bundesweit seit 01. September 2010 gültig. Lesen Sie weiter...
Novelle der Düngeverordnung
Der Bundesrat hat am 31. März 2017 der Novelle der Düngeverordnung zugestimmt. Sie beinhaltet
schärfere Regeln zugunsten des Gewässerschutzes und der Luftreinhaltung. Gemeinsam mit dem angepassten Düngegesetz
gehört sie zum so genannten "Dünge-Paket". Mit diesem setzt Deutschland die EG-Nitratrichtlinie um.
Strengere Regeln für die
Düngung (BMEL)
Düngung (Rechtlicher Rahmen; Untersuchungen; Versuchspläne und Versuchsergebnisse der LTZ Augustenberg)
Die Kulisse der Nitratgebiete für Baden-Württemberg nach § 13 DüV (Rote Gebiete) steht als Karte
zur Verfügung.
Die Karte finden Sie hier....
Informationen zur
neuen Düngeverordnung (DüV)
(Artikel, Merkblätter, Berechnungsbeispiele der LTZ Augustenberg)
aktuell: Informationen zur neuen Düngeverordnung (LTZ):
-
Informationen zur Ermittlung des N-Düngebedarfs 2021 (Vorabermittlung, pdf)
Nitratinformationsdienst (NID) (LTZ Augustenberg)
Rechtsgrundlagen (Verordnungen EU,Land,Bund; Formulare, Merkblätter und Arbeitshilfen)
Verbringungsverordnung
Anforderungen an das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln.
Hinweise zur Düngemittelverkehrskontrolle
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
Verbringungsverordnung
Anforderungen an das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
Pflanzen benötigen Nährstoffe in einem "ausgewogenen" Verhältnis, damit sie optimal wachsen. Eine Düngung nach guter fachlicher Praxis versorgt Pflanzen mit notwendigen Pflanzennährstoffen und erhält und fördert die Bodenfruchtbarkeit. Derzeit wird eine Änderung des nationalen Düngerechts vorgenommen, um es an neue fachliche Erfordernisse zur Verbesserung der Wirksamkeit der Düngung und Verringerung von Umweltbelastungen anzupassen.