Das EU-Gemeinschaftslogo steht europaweit für eine einheitliche und verbandsunabhängige Kennzeichnung von Bio-Produkten. Es gilt seit Juli 2010 verbindlich zur Kennzeichnung aller verpackten Bio-Produkte. Als "bio" oder "öko" dürfen verarbeitete Lebensmittel bezeichnet werden, deren Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu mindestens 95 Gewichtsprozent aus Bioproduktion stammen und die Anforderungen von Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 erfüllen. In unmittelbarer Nähe zu diesem Logo müssen auch die Herkunft der Zutaten und die für die Kontrolle des letzten Erzeugers bzw. Aufbereiters zuständige Kontrollstelle unter Angabe der Codenummer angegeben werden.
Folgende Herkunftsbezeichnungen sind zulässig:
"EU-Landwirtschaft" - "Nicht-EU-Landwirtschaft" - "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft"
Stammen mindestens 98 Gewichtsprozente der landwirtschaftlichen Zutaten aus einem Land, kann alternativ der Landesname angegeben werden.
Mit dem 2001 eingeführten deutschen Bio-Siegel dürfen verbandsunabhängig alle importierten und heimischen Bio-Produkte sowie rohe und verarbeitete Waren tierischer und pflanzlicher Herkunft gekennzeichnet werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung. Das Siegel, das eine große Bekanntheit genießt, darf weiterhin neben dem vergleichsweise jungen EU- Gemeinschaftslogo verwendet werden.
Für Bio-Produkte, die aus Baden-Württemberg stammen gibt es ein spezielles Zeichen: Das
Bio-Zeichen Baden-Württemberg.
Es wurde im Jahr 2002 eingeführt und wird mittlerweile von mehr als 100 Zeichennutzern (selbstvermarktende Erzeuger,
Verarbeiter, Vermarktungsunternehmen) zur Kennzeichnung ihrer Ware genutzt.
Voraussetzung für die Kennzeichnung mit dem Bio-Zeichen Baden-Württemberg ist u.a., dass pflanzliche Produkte zu 100% in der Region erzeugt werden und bei verarbeiteten Produkten wie Käse oder Brot 100% der Hauptzutat aus der Region stammen müssen. Sind Rohstoffe (z.B. Milch oder Getreide) aus regionaler Erzeugung nicht erhältlich, dürfen maximal 10% der Hauptzutat aus anderen Regionen zugekauft werden.
Die Einhaltung der Vorgaben für das Bio-Zeichen wird im Rahmen der regulären Öko-Kontrollen überprüft.
Betriebe, die einem Bio-Anbauverband angeschlossen sind, dessen jeweilige Richtlinien einhalten und danach kontrolliert werden, dürfen ihre Produkte zusätzlich mit dem jeweiligen Verbandslogo kennzeichnen. Damit sind auch die Bio-Produkte einfach erkennbar, die teilweise erheblich über die europäischen Mindestvorschriften hinausgehen oder verbandstypische Anforderungen erfüllen.
Der Lebensmittelhandel hat verschiedene Bio-Eigenmarken (Handelsmarken) etabliert. Zu diesen Eigenmarken zählen z.B. Alnatura, Naturkind, Rewe Bio, Bioness, GUTBIO, Natürlich Bio und Edeka Bio. Die Logos des Lebensmittelhandels dienen nur dem Marketing speziell für die Handelsmarke der jeweiligen Lebensmittelkette.
- MLR Ref. 210
- RP Karlsruhe Ref. 33 (Kontrollbehörde, Umsetzung EU-Öko-VO)
deutsches Biosiegel
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