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Naturschutzfachliche Planungsgrundlagen
Vorsätzliche oder fahrlässige Veränderungen bzw. Störun- Weitere Informationen zu Natura 2000 und der Landwirt-
gen eines LRT sind ordnungswidrig und können mit einer schaft in Natura 2000-Gebieten sind im Infodienst Land-
Geldbuße (bis zu 50.000 €) geahndet werden (Naturschutz wirtschaft BW nachzulesen .
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RLP, 2016). Erhebliche Schädigung eines Lebensraumes
bzw. natürlichen Lebensraumtyps in einem Natura 2000-Ge- Eine Übersicht über alle in Deutschland vorkommenden
biet kann nach § 329 (4) Strafgesetzbuch (StGB) sogar mit LRT, Anhang II-Arten und europäischen Vogelarten ist
einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (oder einer beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) gelistet. Die in
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Geldstrafe) bestraft werden. In einem „besonders schweren Baden-Württemberg vorkommenden LRT sind mit einer
Fall einer Umweltstraftat“ greift § 330 (1) StGB. Wenn bspw. Kurzbeschreibung bei der Landesanstalt für Umwelt, Mes-
„[…] ein Bestand von Tieren oder Pflanzen einer streng sungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) zu
geschützten Art nachhaltig geschädigt wurde […]“, kann finden. 4
eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
verhängt werden. Im Projektgebiet gibt es bereits für alle 17 FFH-Gebiete,
welche komplett oder nur angrenzend in den jeweiligen
Des Weiteren ist die Einhaltung der Verpflichtungen aus Landkreisen liegen, fertiggestellte Managementpläne (MaP)
dem europäischen Naturschutzrecht Gegenstand der Di- oder Pflege- und Entwicklungspläne (PEPL). Für sieben
rektzahlungen der 1. Säule der Agrarförderung und wird im von acht Vogelschutzgebieten im Projektgebiet liegen die
Rahmen der Cross-Compliance-Kontrollen (CC-Kontrol- MaP ebenfalls vor, für das achte Gebiet ist er in Arbeit.
len) überprüft. Verstöße können mit Förderungskürzungen Diese Pläne geben Informationen über den aktuellen Be-
sanktioniert werden. stand der EU-Schutzgüter (Lebensraumtypen nach Anhang
I, Habitate der Arten nach Anhang II der FFH-RL sowie
Vogelarten nach Anhang I bzw. Artikel 4 Absatz 2 der VS-
RL). Zudem erfolgt eine Bewertung des Erhaltungszustan-
des der EU-Schutzgüter und es werden Maßnahmen zur
Erhaltung und Entwicklung aufgezeigt. Bestand, Bewer-
tung und Maßnahmen werden im Managementplan textlich
und kartographisch aufgearbeitet. Eine der Hauptaufgaben
der LEV ist die Umsetzung dieser MaP / PEPL.
Nicht in jedem Landkreis in Baden-Württemberg sind bis
dato alle MaP / PEPL fertiggestellt. Landesweit sollen al-
lerdings die MaP bis spätestens 2021 vollständig für alle
Natura 2000-Gebiete vorliegen.
Für jedes Natura 2000-Gebiet gibt es sogenannte Standard-
datenbögen (SDB) . Diese SDB werden ab der Gebietsmel-
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dung an die EU jährlich aktualisiert. Sie geben somit auch
schon bevor ein MaP fertiggestellt ist Informationen über
das Gebiet.
Gibt es noch keinen fertiggestellten MaP für ein Natura
2000-Gebiet, ist es möglich, sich anhand des SDB einen
ersten Überblick über das Schutzgebiet und ggf. die zum
Erhalt der EU-Schutzgüter notwendigen Pflegemaßnah-
men zu verschaffen. Eine Übersicht über Natura 2000-Ge-
biete bietet der Daten- und Kartendienst der LUBW. Hier-
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mit können bspw. Übersichtskarten der FFH-Gebiete er-
stellt werden (vgl. Abb. 7).
2 http://www.lel-bw.de/pb/Lde/Startseite/Unsere+Themen/
NATURA+2000+und+Landwirtschaft
3 https://www.bfn.de/themen/natura-2000/lebensraumtypen-arten.html,
Abbildung 7: Beispiel-Übersichtskarte FFH-Gebiete in der zuletzt abgerufen am 20.06.2018
Projektregion. Quelle: Daten- und Kartendienst der LUBW (UDO) 1 4 https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/
ffh-lebensraumtypen, zuletzt abgrufen am 20.06.2018
5 https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/
standarddatenboegen, zuletzt abgerufen am 20.06.2018
6 http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/home/welcome.
1 http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de xhtml
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