Ausbildungsberuf: Hufbeschlagschmied*in
Aufgaben
Hufbeschlagschmiede und -schmiedinnen fertigen individuelle Hufeisen und beschlagen Pferde. Auch die Hufpflege sowie die Beratung von Pferdebesitzerinnen und -besitzern gehören zu ihren Aufgaben. Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede arbeiten vor allem für Beschlagschmieden oder sind Mitarbeiter in Rennställen, Gestüten und Reitschulen. Viele Schmiedinnen und Schmiede arbeiten im mobilen Einsatz. Auch die Klauenpflege bei Rindern ist Aufgabe der Hufbeschlagschmiede.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin ist bundesweit einheitlich geregelt durch das Hufbeschlaggesetz bzw. die Hufbeschlagverordnung. Sie ist eine berufliche Qualifizierung im Anschluss an einen Ausbildungsberuf.
Die Qualifizierung besteht aus einem Einführungskurs (mind. 4 Wochen), einer praktischen Tätigkeit bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin (2 Jahre) und einem Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule (Vollzeit mind. 4 Monate, Teilzeit 8 bis 16 Monate).
Einsatzbereiche (beispielhaft mit Tätigkeiten)
Hufbeschlag: Beurteilung des Bewegungsapparats des Pferds, d. h. Erkennen von Besonderheiten des Gangs, Auswahl der Hufeisen nach Art und Größe des Pferds (Hufeisen sind meist industriell vorgefertigt), Abnahme der alten Hufeisen, Anpassen der neuen Eisen, Aufschlagen der Hufeisen mit Hufnägeln, Spezialhufbeschlag bei krankhaften Veränderungen des Hufs.
Hufpflege: Häufige Korrektur der Hufform von Fohlen entsprechend der raschen Hufentwicklung, Reinigung und Ausschneiden der Hufsohlen älterer Pferde.
Klauenpflege: Kürzen der nachwachsenden Hornschicht der Klauen von Rindern, Schafen etc., Beschneiden des äußeren Klauenrands mit Stoßmesser oder Stemmeisen, Hornbehandlung der Klauen mit entsprechenden Pflegemitteln.
Weitere Qualifizierungmöglichkeiten
Spezialisierungslehrgänge in Form von Seminaren und Tagungen werden von Fachverbänden angeboten. Die Qualifizierung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin ist möglich.
zuständige Stelle