Zulassungsstand bei den Wachstumsregulatoren
Gibb 3 mit langfristiger Zulassung
Karl Bleyer
LVWO Weinsberg
Eine Behandlung mit Wachstumsregulatoren führt zu |
Wie schon in den vergangenen Jahren hofften die Weinbaupraktiker auf die Genehmigung von Mitteln zur Vermeidung von Essigfäule durch Lockerung des Traubenstielgerüstes.
Seit Anfang April hat nun Gibb 3 eine langfristige Zulassung vom BVL nach § 15 (neu: Artikel 28) bekommen. Damit hat das jährliche Hoffen der Winzer auf eine Sondergenehmigung endlich ein Ende. Gibb 3 hat eine Zulassung bis zum 31. Dezember 2022.
In der Zulassung ist jedoch keine Rebsortenbeschränkung angegeben. Die LVWO Weinsberg weist darauf hin, dass Gibb 3 nur bei den Rebsorten Spätburgunder, Grauburgunder, Weißburgunder, Schwarzriesling und Portugieser eingesetzt werden sollte.
Regalis hat bundesweit in allen Anbaugebieten eine Genehmigung nach § 18a ( neu: Artikel 53) PflSchG für die Sorten W. Riesling, Sauvignon blanc und St. Laurent bis 2014. In Baden Württemberg bekam Regalis für 2011 eine Genehmigung nach § 18b (Einzelfallgenehmigungen) für die Rebsorten Spätburgunder, Weißburgunder, Grauburgunder, Schwarzriesling und Auxerrois. Diese Genehmigung ist in Baden-Württemberg auch für 2012 gültig.
Die Anwendung von Gibberellinsäure GA 3 ist 2012 auch mit dem Produkt Berelex 40SG möglich. Berelex 40SG hat eine Genehmigung nach § 11 (2) (neu: Artkel 53) PflSchG für folgende Rebsorten mit kompaktem Traubengerüst: Spätburgunder, Grauburgunder, Weißburgunder, Schwarzriesling und Portugieser. Berelex 40SG kann mit einer Menge bis zu 25 g/ha bei 300-500 L Wasser in die Traubenzone ausgebracht werden. Es wird der Zusatz eines Haftmittels empfohlen.
Hinweise zum neuen Pflanzenschutzgesetz: |