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Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Gebietskulisse für Ausschreibungsverfahren nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz — EEG 2023

Der Begriff „benachteiligtes Gebiet“ ist in § 3 Nr. 7 EEG 2023 definiert. Die Gebietskulisse ist damit statisch vorgegeben, sodass nachträgliche Änderungen außer Betracht bleiben.

"EEG 2023: § 3 Begriffsbestimmungen

Im Sinn dieses Gesetzes ist oder sind

[…]

7. „benachteiligtes Gebiet“ ein Gebiet im Sinn

a) der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (Deutschland) (ABl. L 273 vom 24.9.1986, S. 1), die zuletzt durch die Entscheidung 97/172/EG (ABl. L 72 vom 13.3.1997, S. 1) geändert worden ist, oder

b) des Artikels 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487) in der Fassung, die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1017 vom 15. April 2021 (ABl. L 224 vom 24.6.2021, S. 1) geändert worden ist, [...]"

Somit ist für die Freiflächenöffnungsverordnung neben der „alten“ AZL-Kulisse (bis 2018) auch die „neue“ AZL-Kulisse (Neuabgrenzung 2019) maßgebend.

Unter folgendem Link finden Sie eine Karte der benachteiligten Gebiete in Baden-Württemberg nach EEG 2023 des zuständigen Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. 

Die amtliche Karte der maßgeblichen Gebietskulisse liegt bei den jeweiligen Landwirtschaftsämtern vor. Eine verbindliche und flurstückscharfe Auskunft kann daher insbesondere im Fall von Gemarkungen, die nur teilweise in benachteiligten Gebieten liegen, die jeweils zuständige untere Landwirtschaftsbehörde geben.

Eine interaktive Karte zur Gebietskulisse mit Gültigkeit bis 2018 und mit der Neuabgrenzung ab 2019 kann hier abgerufen werden: Link zu LEL Maps

Weitere Informationen zur Gebietskulisse

  • Weitere Informationen unter Energieatlas der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)

Agri-Photovoltaik

Rechtsgrundlagen

Stand: 03/2023

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