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Hinweise zur Düngemittelverkehrskontrolle

Zuständig für die Düngemittelverkehrskontrolle in Baden- Württemberg ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 3, Referat 33.

Die Düngemittelverordnung definiert die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln.

Düngemittel sind Stoffe, die Nutzpflanzen Nährstoffe zuführen, ihr Wachstum fördern, ihren Ertrag erhöhen oder ihre Vitalität stärken. Ebenso soll die Bodenfruchtbarkeit erhalten oder verbessert werden. Durch den Einsatz von Düngemitteln darf das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden. Ebenfalls sind Gefahren für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt auszuschließen.

Düngemittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einem zugelassenen Düngemitteltyp entsprechen.

Düngemittel müssen ausreichend gekennzeichnet sein und beispielsweise Hinweise zum Düngemitteltyp und den verfügbaren Nährstoffen enthalten. Nur so kann eine sachgerechte Anwendung zu jeder Zeit gewährleistet werden.

Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle (DVK) überwacht.

Die erforderlichen Kontrollen werden bei den Inverkehrbringern der genannten Stoffe durchgeführt. Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel werden auf Verkehrsfähigkeit und ordnungsgemäße Kennzeichnung entsprechend des Düngemittelrechtes überprüft.

Anhand der Analyseergebnisse der entnommenen Proben wird festgestellt, ob der untersuchte Stoff den Anforderungen der Düngemittelverordnung entspricht und somit verkehrsfähig ist.

Ergeben einzelne Laboranalysen Verstöße gegen das Düngemittelrecht, wird dem Händler oder  Inverkehrbringer bei geringfügigen Verstößen Gelegenheit gegeben, diese selbst zu beseitigen.  Ergebnisse der Kontrollen können ebenfalls nach sich ziehen, dass ein Produkt vom Markt genommen werden muss.

Rechtsgrundlagen (PDF Dateien) - Seite wird derzeit überarbeitet!

  • Verbringungsverordnung
  • Düngeverordnung
  • Düngemittelverordnung
  • Düngegesetz
  • BioabfallVo


  • Kennzeichnungsinformationen Düngemittel


Kennzeichnungsbeispiele (PDF Dateien) - Seite wird derzeit überarbeitet!

  • Bodenhilfsstoff
  • Kultursubstrat
  • Org.min. NPK
  • Organischer NPK Dünger
  • Pflanzenhilfsmittel
  • Wirtschaftsdünger


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