Umsetzung Dauergrünlandumwandlungsverbot
Bei einer geplanten Umwandlung von Dauergrünland in eine andere Nutzung sind in Baden-Württemberg die Bestimmungen des § 27a Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 13. Dezember 2011 (LLG) zu beachten. Zusätzlich müssen greeningpflichtige Betriebe zur Beibehaltung des Dauergrünlandanteils die Bestimmung gemäß § 16 Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG) einhalten.
Aktuelle Antragsformulare
die aktuellen Antragsformulare, die Einverständniserklärung und Bereitschaftserklärung finden Sie hier
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