Für die Erzeugung und Ver- arbeitung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Produkte, deren Import und für die
dazugehörenden Kontrollen, gibt es in der EU und Deutschland klare Regelungen. Lesen Sie weiter ...
Es gibt ein EU-weit gültiges, einheiltichens Kontrollverfah- ren, dem sich jeder unterstellen muss, der landwirtschaftliche oder
gartenbauliche Öko- Produkte erzeugt, verarbeitet, vermarktet, importiert oder mit ihnen handelt. Lesen Sie weiter ...
Es gibt klare Regelungen für die Kennzeichnung landwirtschaft- licher oder gartembaulicher Bio-Produkt - egal ob Lebens- oder
Futtermittel. Neben den staatlichen Kennzeichen gibt es auch verschiedene private Zeichen, z.B. von den Öko- Anbauverbänden, die
Bio- Produkte kenntlich machen. Lesen Sie weiter ...
Förderung
Wird demnächst bereitgestellt.
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