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Weitere Hinweise zur aktuellen FIONA-Version

Ergänzend zu den Hinweisen vom 13.03. und 14.03.2019 beachten Sie bitte Folgendes:

  1. Landschaftspflegerichtlinie (LPR): LPR-Vertragsflächen waren in FIONA in der Zeit vom 13.03. (eventuell auch schon früher) bis 15.03. 10:00 Uhr nicht vollständig geladen. Die LPR-Vertragsflächen sind seither wieder vollständig geladen. Die Hinweismeldung 31-15 („LP Kennzeichen im FSV vorhanden ohne Vertrag in FIONA GIS. (Prüfen Sie, ob das LP Kennzeichen auf dem Schlag berechtigt ist.“)) wird nun nur noch ausgegeben, soweit Antragstellende Antragsschläge für LPR dort beantragen, wo tatsächlich keine LPR-Vertragsflächen vorliegen.
  2. Flurstücksverzeichnis (FSV): Bisher sind in der Urladung die Codes für Ökologische Vorrangflächen entsprechend den Angaben im Vorjahr, im aktuellen Flurstücksverzeichnis vorbelegt worden. Das war nicht sinnvoll, da einige ÖVF-Typen nicht dauerhaft sind. Bei Urladungen, die ab 16.03. ca. 10 Uhr erfolgen, werden nun nur noch folgende ÖVF-Codes vorbelegt: 01 (CC-LE), 04 (Feldränder/Pufferstreifen), 05 (Ufervegetation), 06 (Niederwald mit Kurzumtrieb) und 08 (Aufforstung). Bitte prüfen Sie, ob die vorgedruckten ÖVF-Codes auch für 2019 zu treffend sind,insbesondere, wenn Sie vor dem 16.03. mit der Arbeit in FIONA begonnen haben.
  3. FSV: Bisher sind in der Urladung die Nutzcodes für CC-LE (NC 70 – 78 und 80) nicht vorbelegt worden, auch wenn sie im Vorjahr angegeben worden sind. Bei Urladungen ab 16.03. ca. 10 Uhr werden diese Nutzcodes nun im aktuellen Jahr vorbelegt, soweit sie im Vorjahr angegeben worden sind.
  4. Mit der nächste FIONA-Version am kommenden Dienstag 19.03. werden, zusätzlich zu den bereits am 13.03. genannten Änderungen, folgende Änderungen aktiv:
    1. FAKT: Die Maßnahmen E7 (FAKT-Code 48) Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild)  wird auf Nutzungen mit NC 591 nicht mehr zulässig sein, stattdessen aber auf Nutzungen mit NC 590. Soweit Antragstellende den FC 48 auf Nutzungen mit NC 591 gesetzt haben, werden entsprechende Anträge fehlerhaft. Antragstellende, die solche Flächen haben, müssen vor einem Abschluss ihre Anträge korrigieren, im Falle, dass bereits ein Abschluss erfolgte, sollte der Antrag erneut geöffnet und korrigiert werden.
    2. Datenschutz: Das Widerrufsformular zum Datenschutz wird zusätzlich über Links im Abschnitt E7 und bei E9 sowie auf der Seite „Drucken“ verfügbar sein.
    3. FSV: In der Feldhilfe zur Hopfensorte ist der Hinweis ergänzt, dass bei Neuflächen der Sortennamen mit dem Zusatz N auszuwählen ist.
  5. Länderübergreifende Antragstellung: Antragstellende mit Betriebssitz in einem anderen Bundesland, die in FIONA lediglich ihre baden-württembergischen Flächen (für den DZ-Antrag im anderen Bundesland) grafisch anzugeben haben, aber in FIONA für keine Beihilfemaßnahme einen Antrag stellen, können ihre eventuell in FIONA eingespielten Flächen in anderen Bundesländern (FLIK-Flächen) ohne Weiteres löschen. Eine Bearbeitung dieser nichtbaden-württembergischen Flächen in FIONA ist nicht erforderlich. Hinweis: Werden diese Flächen nicht gelöscht, kann ein Abschluss des FIONA-Antrags erst dann erfolgen, wenn auch alle Flächen in anderen Bundesländern fehlerfrei bearbeitet sind.
  6. FAKT: Bei Beantragung der Tierwohlmaßnahme G3.1 (tiergerechte Masthühnerhaltung – Einstiegsstufe) ohne gleichzeitige Beantragung der Maßnahmen G3.2 ist derzeit kein Abschluss in FIONA möglich. Der Fehler kann leider erst mit der FIONA-Version am 26.03. behoben werden.
  7. Datenschutz: In FIONA ist das unter „Stammdaten“ abgelegte Informationsblatt zum Datenschutz durch eine aktualisierte Version (Ergänzung um Hopfen) ersetzt worden.
  8. Erläuterungen zum GA: In FIONA ist die unter „Anleitungen und Schulungssystem“ sowie „Drucken“ abgelegte, nach Drucklegung aktualisierte Fassung der Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag durch eine nochmals aktualisierte Fassung ersetzt worden. Änderungen gegenüber der Druckfassung sind in roter Schrift zu erkennen.

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