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Definition Wald



Wald ist jede mit Forstpflanzen bestockte Fläche (§§ 2 LWaldG bzw. BWaldG). Zum Begriff „Wald" gehört auch, dass die Fläche der Aufforstung eine bestimmte Ausdehnung haben muss. Es muss einen Kronenschluss und ein bestandstypisches Innenklima geben, damit der Pflanzenbestand Wald ist. Ansonsten kann es sich um ein Feldgehölz oder eine Baumgruppe handeln. In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass Wald ab einer Ausdehnung von ca. 20 ar entstehen könnte. (Gemeint ist die Gesamtheit der Waldfläche, nicht die Grundstücksgröße).

Explizit ausgeschlossen vom Waldbegriff nach LWaldG sind bestimmte Anpflanzungen, insbesondere:

  • Kurzumtriebsplantagen
  • Agroforst
  • Weihnachtsbaumkulturen
  • Schmuck- und Zierreisiganlagen

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