Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tiertransporte in der EU sind in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen Tierschutz-Transportverordnung (TierSchTrV) und den Umsetzungsverordnungen des Bundes und der Länder festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie bei der Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV) Sachgebiet Tierschutz „Task Force Tiertransporte“ (TF TT), die für die Zulassung von Transportunternehmen und Transportmitteln für lange Beförderungen zuständig ist.