Minister Peter Hauk MdL: „Mit der Anhebung des zulässigen Trockensubstanzgehalts für Rindergülle sorgen wir für mehr Entscheidungsfreiheit bei den landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg“ (Pressemitteilung vom 23.09.2024, MLR Stuttgart) Lesen sie weiter...
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