Navigation überspringen

Angepasste Vorgabe für Rindergülle zur bodennahen Ausbringung auf Grünland ab 1. Februar 2025

Minister Peter Hauk MdL: „Mit der Anhebung des zulässigen Trockensubstanzgehalts für Rindergülle sorgen wir für mehr Entscheidungsfreiheit bei den landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg“ (Pressemitteilung vom 23.09.2024, MLR Stuttgart) Lesen sie weiter...

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung