Staatlich geprüfte/-r Wirtschafter/-in der ländlichen Hauswirtschaft
Die Fachrichtung Hauswirtschaft an der Fachschule für Landwirtschaft vermittelt den Abschluß "Staatlich geprüfte Wirtschafterin der ländlichen Hauswirtschaft".
Ziel der Fachrichtung Hauswirtschaft ist es, die angehende Wirtschafterin in die Lage zu versetzen, als Mitunternehmerin in einem landwirtschaftlichen Betrieb ihren Aufgabenbereich in Familie, Haushalt und dem landwirtschaftlichen Unternehmen effizient und kompetent wahrzunehmen.
So erfolgt der Unterricht an der Fachschule unter der Berücksichtigung dieser vielfältigen Verflechtungen zwischen Haushalt und landwirtschaftlichem Unternehmen.
Als Schwerpunkte sind dabei die Ermittlung und die Deckung des Lebensbedarfs sowie der Mitteleinsatz im Haushalt und Betrieb besonders berücksichtigt.
Dies bringt auch die Bedeutung und die Stellung des Haushalts innerhalb der Volkswirtschaft und der Gesellschaft zum Ausdruck.
Gleichzeitig ist der Unterricht so ausgerichtet, daß den Absolventinnen der Fachrichtung Hauswirtschaft der Übertritt in weiterführende Bildungsgänge und Berufswege im landwirtschaftlichen Bereich ermöglicht wird.
Ebenso werden hier die wesentlichen Grundlagen für eine gegebenenfalls angestrebte Meisterprüfung in der ländlichen Hauswirtschaft gelegt.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachrichtung Hauswirtschaft sind:
- Das Abschlußzeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand
- der Nachweis einer erfolgreichen Abschlußprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit nach der beruflichen Abschlußprüfung
oder
- einer anderen abgeschlossenen Berufsausbildung, die dem angestrebten Berufsziel dienlich ist und einer geeigneten Tätigkeit von mindestens einem Jahr in einem hauswirtschaftlichen Betrieb
oder
- einer mindestens fünfjährigen beruflichen Tätigkeit in einem hauswirtschaftlichen Betrieb
Die Schulzeit gliedert sich in zwei fachtheoretische Schulhalbjahre (1. und 2.FTH) mit insgesamt 38 Unterrichtswochen sowie ein dazwischenliegendes fachpraktisches Schulhalbjahr (FPH) mit mindestens 26 Wochen.
Der Unterricht wird in den Fachtheoretischen Schulhalbjahren (jeweils von November bis Ende März = 19 Wochen) mit ca. 33 Wochenstunden erteilt.
Im Fachpraktischen Schulhalbjahr, das als gelenktes Praktikum konzipiert ist und von April bis Oktober dauert, werden 15 Unterrichtstage abgehalten.
Unterrichtsfächer des Lehrplan Stand Oktober 2018 sind:
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Gesamtstundenzahl: |
Pflichtbereich |
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Vorbemerkung Lehrplan (pdf-Dokument) |
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Fachübergreifender Lernbereich |
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Betriebliche Kommunikation (pdf-Dokument) |
110 |
Betriebswirtschaftslehre (pdf-Dokument) |
130 |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich |
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Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen (pdf-Dokument) |
720 |
Unternehmensführung (pdf-Dokument) |
250 |
Wirtschafterinnenarbeit |
80 |
Einkommenskombinationen (pdf-Dokument) |
80 |
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1 370 UE |