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Antrag auf Einstellung

Ausbildung für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst




§ 4

Antrag auf Einstellung

(1) Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bei der Ausbildungsbehörde zu beantragen, bei der die Einstellung erfolgen soll.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
  1. ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den Bildungsweg und ausgeübte Berufstätigkeiten,
  2. ein Personalbogen mit einem Passbild aus neuester Zeit,
  3. die Geburts-, gegebenenfalls die Heiratsurkunde,
  4. eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses,
  5. eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 Nr. 4,
  6. das Diplomzeugnis einer Fachhochschule oder sonstige Nachweise nach § 3 Abs. Nr. 5,
  7. Zeugnisse oder Nachweise über die bisherige Beschäftigung, insbesondere über die praktische Ausbildung 
  8. eine Erklärung, ob bereits in einem anderen Bundesland oder bei einer anderen Ausbildungsbehörde ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt oder an einem Vorbereitungsdienst teilgenommen wurde,
  9. ein etwaiger Antrag auf Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst.

Erklärungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 Nr. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Verwaltungsdienst (APrOLWgD) als pdf Datei

(3) Bei der Entscheidung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst müssen vorliegen:
  1. ein amtsärztliches Zeugnis, das zum Zeitpunkt der Einstellung in den Vorbereitungsdienst nicht älter als sechs Monate ist und aus dem hervorgeht, ob die gesundheitliche Eignung nach § 3 Abs.1 Nr. 3 vorliegt,
  2. eine schriftliche Erklärung, ob wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder eine noch nicht im Führungszeugnis eingetragene Verurteilung wegen einer entsprechenden Straftat erfolgt ist,
  3. ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes), das nicht älter als drei Monate sein soll und bei der Meldebehörde zur Vorlage bei der Ausbildungsbehörde zu beantragen ist.

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