Die Antragstellung erfolgt wie bisher beim Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg (LVEO). Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses für Flächen oder Bienenvölker in Baden-Württemberg gewährt. Es sind jedoch einige Änderungen zu beachten
Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Stärkung des ökologischen Landbaus
Susanne Mezger