Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Stärkung des ökologischen Landbaus

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Die Antragstellung erfolgt wie bisher beim Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg (LVEO). Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses für Flächen oder Bienenvölker in Baden-Württemberg gewährt. Es sind jedoch einige Änderungen zu beachten