- Am 14. Juni 2026 trat die Änderung der Konfitürenverordnung in Kraft. Der Artikel der CVUA Sigmaringen erläutert die aktuelle Verordnung mit Hinweisen für Direktvermarkter zu "Fruchtaufstrich" oder "Marmelade" und zuckerreduzierten Erzeugnissen.
- Ab dem 19. Juni 2026 gilt die Pflicht zur Einführung eines Widerrufsbuttons im Online- Shop für den B2C-Bereich. Mit der Widerrufsfunktion soll der Widerruf genauso einfach werden wie der Vertragsschluss. Die Regelung betrifft alle online abgeschlossenen Verträge über Waren, Dienstleistungen sowie digitale Inhalte immer dann, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Es empfiehlt sich daher, die eigenen Online-Angebote zu prüfen und die notwendigen Anpassungen auf der Website einzubinden (ggf. technische Integration und Rechtstexte). Weiterführende Informationen finden Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, bei der IHK Region Stuttgart und bei der IHK Südlicher Oberrhein.
- Ab dem 01. Juli 2026 gelten strengere mikrobiologische Kriterien in Bezug auf Listeria monocytogenes für verzehrfertige Lebensmittel nach der Verordnung (EU) 2024/2895 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 hinsichtlich Listeria monocytogenes. Betroffen sind insbesondere kühlpflichtige, unmittelbar verzehrfähige Produkte wie Käse, Fleisch- und Wurstwaren oder Feinkost. Eine Zusammenfassung der wesentlichen rechtlichen Änderungen finden Sie beim Institut Kirchhoff Berlin.
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Ab dem 12. August 2026 gelten neue verpackungsrechtliche Pflichten nach der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). An der verpflichtenden Registrierung im Verpackungsregister LUCID sowie der Beteiligung am dualen System ändert sich nichts. Ebenso können bestehende Verpackungen und Etiketten bis zur verpflichtenden EU-weit einheitlichen Kennzeichnung mit Entsorgungs- und Recyclinghinweisen 2028 weiterverwendet werden. Weitere Informationen liefert die Zentrale Stelle Verpackungsregister.
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Ab dem 27. September 2026 werden Werbeaussagen zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorteilen von Produkten stärker reguliert. Das geänderte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das die EmpCo-Richtlinie („Empowering consumers fort he green transition“) in nationales Recht umsetzt, tritt in Kraft. Das Gesetz soll für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen und Greenwashing stärker reglementieren. Ein Beitrag des Umweltbundesamts liefert weitere Informationen. Diese Gesetzesänderung ist auch für Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof relevant, da sie die gesamte Nachhaltigkeitskommunikation im Marketing betrifft. Das Kompetenzzentrum des Bundes veranstaltete zu diesem Thema ein Webinar und veröffentlichte die Ergebnisse. Außerdem gibt es einen Handlungsleitfaden und Webinare zur EmpCo-Richtlinie des Tourismusnetzwerk Baden-Württemberg.