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Stärkung des ökologischen Landbaus

Ziel:

Einführung von umweltschonenden landwirtschaftlichen Produktionsmethoden und deren Beibehaltung zu sichern. (Die Zuwendungen werden als De-Minimis-Beihilfe gewährt.)

Mittelherkunft:

Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger:

Gefördert wird als Erstempfänger der Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.v. (LVEO), Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart zur Weiterleitung an die Letztempfangenden:

  • Landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Gemüse-,Obst- und Weinbaubetriebe für Flächen und/oder Bienenvölker in Baden-Württemberg
  • Unternehmen, die steuerrechtlich dem gewerblichen Bereich zugeordnet werden; diese können jedoch nur insoweit gefördert werden, als sie landwirtschaftliche Produkte auf Flächen in Baden-Württemberg erzeugen und/oder Bienenvölker in Baden-Württemberg halten.
  • Personen, die kleine landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg bewirtschaften und/oder Bienen in Baden-Württemberg halten.

Förderfähige Maßnahmen:

Durch die Verwaltungsvorschrift werden nur Aufwendungen gefördert, die im Zusammenhang mit den nach der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 vorgesehenen Kontrollen entstehen.

Fördervoraussetzungen:

  • Die Bestimmungen über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel müssen in jedem Fall eingehalten werden. Der Nachweis ist durch eine schriftliche Bescheinigung der Kontrollstelle zu erbringen, die den Betrieb entsprechend den Vorschriften zum Kontrollverfahren kontrolliert
  • Kontrollverträge mindestens für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember des entsprechenden Jahres.
  • Keine gleichzeitige Förderung nach dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) - Maßnahme D2 "Ökolandbau"

Art und Höhe der Förderung:

  • Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt
    • für Acker- und Grünlandflächen 50 Euro je Hektar und Jahr.
    • für Gartenbau-, Obstbau-, Weinbau- und Gemüsebauflächen sowie für Streuobstflächen 150 Euro je Hektar und Jahr
    • Erzeugerinnen und Erzeuger mit ökologischer Bienenhaltung erhalten7,50 Euro je Bienenvolk und Jahr.
  • Je Betrieb können mindestens 50 Euro und höchstens 275 Euro bewilligt werden.
  • Förderdauer max. bis Ende 2025 (Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.)


Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen zur Stärkung des ökologischen Landbaus.


Weitere Informationen / Merkblätter/ Formulare

Antragstellung:

Beim Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.v. (LVEO) bis 15. September des Jahres mit dem Antragsformular, der Bescheinigung der Kontrollstelle und der Erklärung über erhaltene oder beantragte De-Minimis-Beihilfen.



Stand: 04/2023

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