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Fragen und Antworten zum CC-Erosionskataster

(Stand: 25.10.2010)

Weitere Auskünfte erteilt die Untere Landwirtschaftsbehörde

1. Neuregelung des Erosionsschutzes zum 01.07.2010

2. Einteilung der Flurstücke nach dem Grad der Erosionsgefährdung

3. Berücksichtigung der agrarstrukturellen Verhältnisse

4. Informationen zur Einteilung der Flurstücke im CC-Erosionskataster

5. Anfragen zur Einteilung der Flurstücke nach dem Grad der Erosionsgefährdung

6. Einteilung der Schläge und Teilflächen durch den Bewirtschafter

7. Maßnahmen zur Erosionsvermeidung nach Erosionsschutzverordnung

8. Ausnahmen von den Bewirtschaftungsauflagen im Einzelfall

9. Beantragung von Ausnahmen von den Bewirtschaftungsauflagen im Einzelfall


Grundlage für diese Zusammenstellung ist die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zur Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung (Erosionsschutzverordnung - ErosionsSchV) vom 29. Mai 2010 (GABl. S. 457)

Dokument im Internet verfügbar über den Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung unter Startseite >Landwirtschaft > Boden- und Gewässerschutz > Bodenschutz (http://www.landwirtschaft-bw.info).

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